Das globalisierungskritische Netzwerk Attac darf weitere Dokumente im Zusammenhang mit der Aberkennung seiner Gemeinnützigkeit einsehen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg am Montag nach Angaben einer Sprecherin. Ein Teil der Dokumente bleibt demnach aber unter Verschluss, weil diese aus Sicht des OVG nicht vom Informationsantrag umfasst sind oder eine Geheimhaltung rechtfertigen.
Sieben Dokumente darf Attac - wie schon vom Verwaltungsgericht Berlin entschieden - einsehen. Dabei handelt es sich dem Netzwerk zufolge um sogenannte Sprechzettel, die darüber Aufschluss geben, wie Vertreter des Bundesfinanzministeriums Bundestagsabgeordnete in Ausschuss- oder Fraktionssitzungen über den Fall Attac informierten. Auch den Protokollentwurf einer Sitzung des Haushaltsausschusses des Bundestags muss das Ministerium herausgeben.
Bezüglich der Einsicht in ein weiteres Dokuments muss das Bundesfinanzministerium laut OVG über den Antrag Attacs auf ein sogenanntes Drittbeteiligungsverfahren neu entscheiden. Dabei handelt es sich laut Attac um eine eineinhalb Seiten lange Liste aus dem Mai 2019, in der das Bundesfinanzministerium Nichtregierungsorganisationen auflistet, deren Gemeinnützigkeit ebenfalls bedroht sein könnte.
Attac versucht seit Jahren, gegen die Aberkennung der Gemeinnnützigkeit vorzugehen. Die Dokumente wollen die Aktivisten einsehen, weil sie nach ihrer Meinung politische Einflussnahme erklären. Im Verfahren vor dem OVG ging es um insgesamt 19 Dokumente. Die Verhandlung über die Aberkennung der Gemeinnützigkeit an sich, gegen die Attac 2021 Verfassungsbeschwerde einlegte, steht noch aus.
Das Finanzamt in Frankfurt am Main hatte dem Netzwerk die Gemeinnützigkeit 2014 aberkannt. 2016 klagte Attac erfolgreich dagegen, mit einem Urteil des Bundesfinanzhofs erfolge 2019 aber erneut die Aberkennung.
Brennpunkte
Aberkennung von Gemeinnützigkeit: Attac darf weitere Dokumente einsehen
- AFP - 29. April 2024, 12:06 Uhr
Das globalisierungskritische Netzwerk Attac darf weitere Dokumente im Zusammenhang mit der Aberkennung seiner Gemeinnützigkeit einsehen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg nach Angaben einer Sprecherin.
Weitere Meldungen
Mit den Folgen der Kölner Silvesternacht von 2015/2016 befasst sich am Donnerstag (09.30 Uhr) das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Es will eine Entscheidung darüber
MehrVor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg wird am Donnerstag (11.00 Uhr) über zwei sogenannte Klimaklagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Bundesregierung
MehrDer Bundestag befasst sich am Donnerstag (14.40 Uhr) in einer Aktuellen Stunde mit den jüngsten Angriffen auf Politikerinnen und Politiker sowie Gewalt gegen Ehrenamtler und
MehrTop Meldungen
Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Anlässlich der Entscheidung von US-Präsident Joe Biden, die US-Autoindustrie mit neuen Zöllen vor Elektroautos aus China zu schützen, hat der
MehrMünchen (dts Nachrichtenagentur) - Der Präsident des Münchner Ifo-Instituts, Clemens Fuest, unterstützt Forderungen nach einem Sondervermögen für Investitionen in die
MehrBerlin (dts Nachrichtenagentur) - Vor der Steuerschätzung an diesem Donnerstag hat Finanzminister Christian Lindner weitere Einsparungen im Bundeshaushalt gefordert. "Wir haben in
Mehr