Brennpunkte

Freispruch in Mordprozess um 1978 getöteten Rentner in München

  • AFP - 24. April 2024, 15:21 Uhr
Bild vergrößern: Freispruch in Mordprozess um 1978 getöteten Rentner in München
Justitia-Statue
Bild: AFP

Im Mordprozess um einen vor mehr als 45 Jahren getöteten Rentner hat das Landgericht München I den Angeklagten freigesprochen. Die Kammer war nicht mit der letzten Sicherheit von der Täterschaft des Angeklagten überzeugt.

Im Mordprozess um einen vor mehr als 45 Jahren getöteten Rentner hat das Landgericht München I den Angeklagten freigesprochen. Die Kammer war nicht mit der letzten Sicherheit von der Täterschaft des Angeklagten überzeugt, wie das Gericht in der bayerischen Landeshauptstadt am Mittwoch mitteilte. Der heute 70-jährige Angeklagte wurde demnach vom Mordverdacht freigesprochen, obwohl er "mit überwiegender Wahrscheinlichkeit der Täter" war.

Dem britischen Angeklagten wurde zur Last gelegt, im Dezember 1978 einen Rentner in dessen Wohnung in München erschlagen zu haben. Der Prozess stand wegen der lange zurückliegenden Tatzeit vor großen Herausforderungen. So ist die Mehrheit der Zeugen und der damals ermittelnden Polizeibeamten inzwischen nicht mehr am Leben. Der Angeklagte äußerte sich nicht zu den Vorwürfen.

Dass der Angeklagte am Tattag in der Wohnung des Rentners war, galt indes als bewiesen. Zeugen hätten etwa bestätigt, dass der Rentner am Abend mit einem "jungen Engländer" verabredet gewesen sei, was auf den Angeklagten zutreffe. Im Bett des Opfers wurde zudem ein Haar des Manns gefunden. Im Badezimmer konnten dem Angeklagten zudem drei Fingerabdrücke zugeordnet werden.

Die Kammer könne aber nicht ausschließen, dass noch ein weiterer Mann in der Wohnung gewesen sei, erklärte das Gericht. Eine Nachbarin habe dies beobachtet. Damit sei möglich, dass der zweite Mann den Rentner getötet habe, als der Angeklagte schon nicht mehr in der Wohnung gewesen sei.

Ohnehin könne die Tat nicht sicher als Mord gewertet werden. Das Mordmerkmal der Habgier falle aus, weil sich nach der Tat in der Wohnung gut sichtbar noch ein Goldbarren befunden habe. Zwar sei sicher ein Ring des Opfers gestohlen worden, der Entschluss dazu könne aber auch nach der Tötung gefallen sein.

Zudem habe die Kammer den "genauen Geschehensablauf" nicht feststellen können. Damit sei auch ein Heimtückemord nicht nachweisbar. Übrig bliebe eine Strafbarkeit wegen Totschlags. Dieser wäre jedoch bereits verjährt.

Der Angeklagte wurde im März 2023 in Großbritannien festgenommen und saß seither in Auslieferungs- sowie Untersuchungshaft. Für seine Haftzeit ist er zu entschädigen. Der Haftbefehl wurde aufgehoben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Weitere Meldungen

Zahl der Toten bei Überschwemmungen im Süden Brasiliens steigt weiter

Bei den schweren Überschwemmungen im Süden Brasiliens ist die Zahl der Toten weiter gestiegen. Mindestens 78 Menschen kamen nach Angaben der brasilianischen Zivilschutzbehörde vom

Mehr
Gewaltverbrechen an Touristen: In Mexiko gefundene Leichen identifiziert

Bei den im mexikanischen Bundesstaat Baja California gefundenen Leichen dreier Männer handelt es sich um die zwei australischen und einen US-Touristen, die seit Ende April

Mehr
Extremismusforscher warnt vor rechter Gewaltbereitschaft

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Angesichts der sich häufenden Angriffe gegen Amts- und Mandatsträger warnt der Rechtsextremismusforscher Hajo Funke vor der Gewaltbereitschaft

Mehr

Top Meldungen

Grüne warnen vor "brutaler Sparpolitik"

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - In den Verhandlungen um den neuen Bundeshaushalt für 2025 fordern die Grünen mehr Investitionen und eine Reform des Dienstwagenprivilegs. "Eine

Mehr
Hessens Ministerpräsident kritisiert Mindestlohn-Debatte

Wiesbaden (dts Nachrichtenagentur) - Hessens Regierungschef Boris Rhein (CDU) kritisiert die Mindestlohnforderungen von SPD und Grünen scharf und lehnt eine Reform der zuständigen

Mehr
Umfrage: Mehrheit für Mindestlohn von 15 Euro

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Eine Mehrheit der Deutschen plädiert für eine kräftigere Erhöhung des Mindestlohns. Wie eine Forsa-Umfrage für den "Stern" ergab, sind 57 Prozent

Mehr