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Höcke beteuert vor Gericht Unwissen und Unschuld

  • dts - 23. April 2024, 14:53 Uhr
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Björn Höcke am 23.04.2024, via dts Nachrichtenagentur

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Halle (Saale) (dts Nachrichtenagentur) - Im Gerichtsprozess gegen Thüringens AfD-Landeschef Björn Höcke wegen des Verwendens der verbotenen SA-Losung "Alles für Deutschland" hat dieser am Dienstag seine Unschuld und sein Unwissen beteuert.

"Nein, der Geschichtslehrer muss das nicht wissen, der Geschichtslehrer ist kein Universalgelehrter", sagte Höcke am zweiten Verhandlungstag vor dem Landgericht in Halle (Saale). Er präsentierte dem Gericht das Geschichtsbuch aus dem Leistungskurs seiner Schulzeit, darin habe nichts über das Motto der SA gestanden. Auch in den Geschichtsbüchern, mit denen er selbst unterrichtet habe, ließe sich nichts über den Slogan der SA finden. Diese habe nach dem Röhm-Putsch nur noch eine untergeordnete Rolle gespielt.

Höcke hatte vor Gericht auch Studienbelege und Examenszeugnisse dabei. Er habe sämtliche Scheine von der Universität gesichtet und habe dort keine Veranstaltung zum Nationalsozialismus besucht. Er habe andere Schwerpunkte gehabt, vor allem Geschichte des 19. Jahrhunderts. "Ich wusste das nicht, ich bin tatsächlich völlig unschuldig", sagte Höcke. Er kenne auch niemanden, der wusste, dass die Parole ("Alles für Deutschland") eine verbotene Losung ist, sagte Höcke, der, um sie nicht zu wiederholen, vor Gericht "Deutschland" durch "D" ersetzte.

Auf Frage des Gerichts, ob er denn wisse, dass es den Paragraphen zum Verbot von Parolen und Zeichen verfassungsfeindlicher Organisationen gebe, sagte Höcke, bezüglich mancher Dinge habe er das gewusst, zum Beispiel in Bezug auf "Heil Hitler".

Gleichzeitig beklagte sich Höcke über den Umgang der Öffentlichkeit mit ihm. Die Antifa analysiere jede seiner Reden, um daraus Naziskandale zu konstruieren, auch die Medien würden ihn "mobben". "Die etablierten Medien haben mich zum Teufel der Nation gemacht", sagte Höcke.

Das Gericht ließ durchblicken, dass wenn überhaupt nur eine Geldstrafe angemessen sei. Eine mögliche Gefängnisstrafe und damit ein Verlust des aktiven und passiven Wahlrechts bei der Landtagswahl in Thüringen ist damit vom Tisch. Knapp sechs Stunden nach Verhandlungsbeginn wurde Sitzung auf den nächsten Termin vertagt, am 3. Mai geht es weiter. Insgesamt wurden vier Verhandlungstage angesetzt.

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