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Viereinhalb Jahre Haft nach tödlichem Raserunfall in München

  • AFP - 17. April 2024, 17:13 Uhr
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Waagschalen der Justitia
Bild: AFP

Das Landgericht München I hat einen 22-Jährigen in einem Prozess um einen tödlichen Raserunfall zu einer Haftstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt. Das Gericht sah keinen Tötungsvorsatz.

Das Landgericht München I hat einen 22-Jährigen in einem Prozess um einen tödlichen Raserunfall zu einer Haftstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt. In dem am Mittwoch verkündeten Urteil wertete das Gericht die Flucht von Erdem I. vor der Polizei mit deutlich erhöhter Geschwindigkeit als Panikreaktion. Ein Tötungsvorsatz habe nicht vorgelegen, weshalb I. nur wegen Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge und anderer Delikte verurteilt wurde. I. darf außerdem für fünf Jahre keinen Führerschein mehr haben.

Der 22-Jährige hatte keinen Führerschein, als er im Juli vergangenen Jahres stark alkoholisiert mit einem Dienstwagen durch München fuhr. Als eine Polizeistreife ihn wegen der auffälligen Fahrweise kontrollieren wollte, floh I. mit bis zu 144 Stundenkilometern bei erlaubten 50 Kilometern pro Stunde durch die Stadt. An einer Kreuzung überfuhr er dem Urteil zufolge eine rote Ampel und stieß mit einem Auto zusammen.

Sein eigener Wagen erfasste zwei junge Männer, von denen einer gegen ein Trambahnhäuschen geschleudert wurde und sofort tot war. Der zweite Mann erlitt ein schweres Schädel-Hirn-Trauma und einen offenen Bruch des Unterschenkels, die Insassen des anderen Wagens Verletzungen.

Der Angeklagte habe ein Fluchtverhalten an den Tag gelegt, bei dem eine Panikreaktion vorgeherrscht habe, befand das Gericht. Es sei kein Raum für eine Abwägung gewesen. Das limbische System des Gehirns habe die Kontrolle übernommen. Da der Angeklagte vor dem Zusammenstoß zu bremsen und dem anderen Auto auszuweichen versucht habe, könne nicht von einem Tötungsvorsatz ausgegangen werden.

Außer als verbotenes Kraftfahrzeugrennen wertete das Gericht die Tat als fahrlässige Trunkenheit im Verkehr und vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis.

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