Technologie

Gericht entscheidet: Facebook-Messenger ist kein soziales Netzwerk

  • Mirko Stepan/cid - 25. Oktober 2018, 15:56 Uhr

Mobbing gibt es in vielen Facetten - oftmals auch über digitale Kanäle. Doch Cyber-Mobbing ist schwer greifbar: Betroffene von Inhalten, die möglicherweise rechtswidrig sind und über den Messengerdienst verschickt werden, können von Facebook nicht verlangen, dass das Unternehmen die Nutzerdaten des Versenders mitteilt.


Mobbing gibt es in vielen Facetten - oftmals auch über digitale Kanäle. Doch Cyber-Mobbing ist schwer greifbar: Betroffene von Inhalten, die möglicherweise rechtswidrig sind und über den Messengerdienst verschickt werden, können von Facebook nicht verlangen, dass das Unternehmen die Nutzerdaten des Versenders mitteilt.

Eine Nutzerin hatte sich gerichtlich gegen kompromittierende Nachrichten gewendet, die von drei verschiedenen Nutzerkonten über den Messenger an ihre Freunde und Familienangehörige verschickt wurden. Sie hatte zunächst vergeblich von Facebook die Löschung der Beiträge verlangt, danach Auskunft über die Daten der Nutzer wie Namen, E-Mail-Adressen und IP-Adressen.

Laut Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt haben Betroffene nach der aktuellen Gesetzeslage keinen Anspruch auf die begehrte datenschutzrechtliche Erlaubnis zur Herausgabe der Nutzerdaten, da es sich bei dem Messenger um ein Mittel der Individualkommunikation handele. Die Vorschrift des § 14 Abs. 3 TMG erfasse gegenwärtig nur solche Diensteanbieter, die ein soziales Netzwerk im Sinne des Gesetzes betreiben, so das OLG. Dies sei beim Messenger aber nicht der Fall. Daran ändere auch die Tatsache nichts, dass der Messenger mit anderen Facebook-Diensten verknüpft sei oder werden könne - das mache ihn noch nicht zum sozialen Netzwerk.

Ein soziales Netzwerk müsse vielmehr dazu "bestimmt" sein, "beliebige Inhalte mit anderen Nutzern zu teilen oder zugänglich zu machen". Das OLG räumt allerdings ein, dass dieses Ergebnis für die Antragstellerin unbefriedigend sei. Betroffenen stehe gegenwärtig kein spezieller datenschutzrechtlicher Anspruch zur Seite, sagen die Experten der ARAG Rechtsschutzversicherung zum Urteil des OLG Frankfurt am Main, Aktenzeichen: 16 W 27/18.

Weitere Meldungen

Postreform könnte Neugeborenenscreening verteuern

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Die Reform des Postgesetzes könnte sich auf das Neugeborenenscreening auswirken. "Wenn der Weg des Standardbriefs länger wird, müssen wir

Mehr
Nur Minderheit folgt Politikern auf Social Media

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Gerade einmal elf Prozent derjenigen, die sich in sozialen Netzwerken oder über Messenger über Politik informieren, folgen den Profilen von

Mehr
Habeck startet Tiktok-Kanal

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Das Bundeswirtschaftsministerium und Vizekanzler Robert Habeck (Grüne) sind künftig auf der Plattform Tiktok vertreten. Der Kanal mit dem Handle

Mehr

Top Meldungen

Habeck begrüßt Einigung auf Solarpaket

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hat die Verabschiedung des "Solarpakets" im Bundestag als "wichtigen Schritt zum Erreichen

Mehr
Neubaur fordert Einbindung der Arbeitnehmer bei Thyssenkrupp

Düsseldorf/Essen (dts Nachrichtenagentur) - NRW-Wirtschaftsministerin Mona Neubaur (Grüne) begrüßt den Einstieg der tschechischen EPCG beim Stahl von Thyssenkrupp, fordert aber

Mehr
Bundestag beschließt Reform des Klimaschutzgesetzes

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Der Bundestag hat die umstrittene Reform des Klimaschutzgesetzes beschlossen. Das Vorhaben wurde am Freitag mit dem Großteil der Stimmen aus den

Mehr