Der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) liegen Hinweise vor, dass Kunden mit gefälschten Ausweisen bei der deutschen Digitalbank N26 Konten eröffnet haben. Das erklärte die Behörde gegenüber der WirtschaftsWoche. Sie sei gerade dabei, die Vorgänge aufzuklären und habe "die notwendigen aufsichtlichen Maßnahmen getroffen", heißt es in einer Stellungnahme.
Vorangegangen war ein Test. Dabei gelang es mehreren Personen mit Ausweisen, die sofort als Fälschung zu erkennen waren, Konten zu eröffnen. Dies war möglich, weil N26 die Personalausweise ihrer Kunden nur per Foto-Ident-Verfahren auf Echtheit überprüft hatte. Dabei muss der Nutzer nur ein Foto von seinem Ausweis und sich selbst per App an die Bank schicken. Wichtige Sicherheitsmerkmale, die auf einem Ausweis hinterlegt sind, können bei dieser Methode jedoch nicht kontrolliert werden. Dieses Verfahren zur Ausweiskontrolle entspricht nicht "den Anforderungen des Geldwäschegesetzes", erklärt die Bafin. Es sei "kein sicheres Verfahren zur Identitätsfeststellung".
N26 hält sich in Deutschland an die Standards, nutzt das als sehr viel günstiger Fotoident-Verfahren allerdings im Ausland. So bietet die Bank den Ausweis-Check per Foto etwa potenziellen Kunden in Portugal an, obwohl das Verfahren den Ansprüchen der dortigen Aufsicht ebenfalls nicht genügt. Die Behörden in Portugal konnten allerdings nicht gegen die Bank vorgehen, weil das Institut der deutschen Aufsicht unterliegt. Die Bank selbst hält den Ausweischeck per Foto nicht für problematisch: "Kein Verifikationsverfahren garantiert 100 prozentige Sicherheit", erklärt das Institut gegenüber der WirtschaftsWoche.
Technologie
Mit gefälschten Ausweisen zur Digitalbank
- Ralf Loweg/cid - 12. Oktober 2018, 14:25 Uhr
Der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) liegen Hinweise vor, dass Kunden mit gefälschten Ausweisen bei der deutschen Digitalbank N26 Konten eröffnet haben. Das erklärte die Behörde gegenüber der WirtschaftsWoche. Sie sei gerade dabei, die Vorgänge aufzuklären und habe 'die notwendigen aufsichtlichen Maßnahmen getroffen', heißt es in einer Stellungnahme.
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