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20. Mai: Die Hauptuntersuchung wird EU-konform

  • Rudolf Huber - 17. Mai 2018, 13:35 Uhr

Nicht alles neu macht der 20. Mai. Doch ab diesem Tag müssen sich die Autofahrer auf einige neue Regelungen bei der Hauptuntersuchung (HU) einstellen. So gibt es etwa die Einstufung 'gefährlicher Mangel', außerdem werden Daten-Komponenten wie das elektronische Notrufsystem eCall in die Hauptuntersuchung mit einbezogen.


Nicht alles neu macht der 20. Mai. Doch ab diesem Tag müssen sich die Autofahrer auf einige neue Regelungen bei der Hauptuntersuchung (HU) einstellen. So gibt es etwa die Einstufung "gefährlicher Mangel", außerdem werden Daten-Komponenten wie das elektronische Notrufsystem eCall in die Hauptuntersuchung mit einbezogen. Hintergrund ist eine EU-Richtlinie, die technische Untersuchungen von Fahrzeugen in Europa weiter harmonisieren soll.

Laut Richard Goebelt, Leiter des Bereiches Fahrzeug & Mobilität beim TÜV-Verband, ist der "gefährliche Mangel" eine Zwischenstufe unterhalb der Kategorie "verkehrsunsicher". Ebenso wie die "erheblichen Mängel" bescheinige er "eine direkte und unmittelbare Verkehrsgefährdung oder Beeinträchtigung des Umweltschutzes". Darauf wird der Fahrzeughalter durch eine entsprechende Formulierung im Prüfbericht hingewiesen. Eine Fahrt direkt nach Hause, zur Reparatur oder zur HU-Nachprüfung innerhalb eines Monats ist aber noch zulässig. Wie bisher wird erst bei der Einstufung als "verkehrsunsicher" die Prüfplakette sofort entfernt und die Zulassungsbehörde informiert.

Die konkreten Prüfverfahren für Komponenten für die Datenkommunikation und Datenspeicherung sind laut Goebelt derzeit noch in der Entwicklung, Der TÜV-Verband setze sich bereits seit langem für eine zeitnahe gesetzliche Grundlage ein, um alle Fahrzeughersteller zu verpflichten, die relevanten Softwareinformationen für die elektronische Prüfung mit dem HU-Adapter bereit zu stellen.

Weitere Änderungen betreffen die Beschreibung und europaweite Harmonisierung einzelner Mängel, die an Fahrzeugen auftreten können. So ändert sich beispielsweise die Einstufung der für Verkehrssicherheit und Umweltschutz wichtigen Reifendruck-Kontrollsysteme (RDKS). Würden ab dem 20. Mai bei der Hauptuntersuchung funktionsunfähige oder stillgelegte Reifendruck-Kontrollsysteme festgestellt, dürfe keine Plakette mehr erteilt werden.

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