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Wenn der Schuldner abgetaucht ist

  • Ralf Loweg/wid - 23. März 2018, 14:58 Uhr

Es ist gar nicht leicht, an seine Forderungen zu kommen. Vor allem, wenn der Schuldner plötzlich spurlos verschwunden ist. Briefe kommen zurück und unter der angegebenen Telefonnummer ist niemand zu erreichen. Da ist guter Rat teuer. Was also tun?


Es ist gar nicht leicht, an seine Forderungen zu kommen. Vor allem, wenn der Schuldner plötzlich spurlos verschwunden. Briefe kommen zurück und unter der angegebenen Telefonnummer ist niemand zu erreichen. Da ist guter Rat teuer. Was also tun? "Auf jeden Fall sofort aktiv werden und nicht auf die lange Bank schieben", sagt Bernd Drumann, der Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH. Es gibt demnach viele Wege, um die aktuelle Anschrift des Schuldners zu ermitteln, meint der Experte.

Handelt es sich bei dem Schuldner um einen gewerblichen Kunden, hat der Gläubiger nur im seltensten Fall dessen Privatadresse. Wenn der Schuldner nicht mehr in seinen Geschäftsräumen anzutreffen ist, könnte es dennoch sein, dass er sich in seinen Privaträumen aufhält. Eine Gewerbeanfrage beim Gewerbeamt kann hier eventuell entscheidende Hinweise auf die private Anschrift des Schuldners liefern.

Ein naheliegender nächster Schritt ist die Anfrage beim Einwohnermeldeamt. Für diese ist - wie auch bei der Gewerbeanfrage - eine Gebühr zu entrichten, die sich von Kommune zu Kommune und je nach Auskunftsaufwand unterschiedlich hoch gestaltet. Solche Anfragen beim Einwohnermeldeamt sind bei einem Rechtsanwalt oder einem Inkassounternehmen Routine und erfolgen häufig schon online. Dort hat man jedenfalls die Erfahrung, wo und wie eine Anfrage zu tätigen ist, ob Unterlagen beizufügen sind und vieles mehr.

Handelt es sich bei dem Schuldner um ein Unternehmen, welches im Handelsregister eingetragen ist, ergibt sich daraus auch die Geschäftsanschrift. Den Handelsregisterauszug kann man beim Amtsgericht anfordern oder auch zum Beispiel bei www.handelsregister.de online einsehen. Die Recherche von Firmen und der Abruf von Veröffentlichungen sind kostenfrei.

Man erlebt häufig, dass Schuldner zwar noch offiziell bei den Eltern gemeldet sind, sich dort aber nicht aufhalten. Sie sind dann bei Freunden untergekommen, sind dort aber nicht gemeldet. Die Post wird weiter an die noch offizielle Meldeadresse zugestellt. Sie erreicht den Adressaten aber dennoch nicht, denn der holt sich seine Post einfach nicht bei den Eltern ab. Am Ende des Tages bleibt es ein schwieriges Unterfangen, an sein Geld zu kommen.

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