Fotografien im Netz sind oft urheberrechtlich geschützt. Wer sie für die eigene Webseite als zum Verkauf von Waren als Schmuck benutzt, riskiert eine kostspielige Abmahnung vom Rechtsanwalt. Einige Juristen haben sich schon auf entsprechende Fälle spezialisiert. Die Gefahr einer Entdeckung sei groß, warnt das Infocenter der R+V Versicherung.
Hinzu kommen oft die Anwaltsgebühren, die unter Umständen mehrere hundert Euro betragen können. Wenn der Verkäufer Pech hat, muss er außerdem Schadenersatz zahlen. Dieser entspricht einer angemessenen Lizenzgebühr für das Bild und wird oftmals nach der Honorarrichtlinie der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing bemessen.
Wer eine Abmahnung bekommt, sollte auf jeden Fall innerhalb der gesetzten Frist reagieren. "Das Urheberrecht greift auch, wenn sich der Verkäufer seiner Schuld nicht bewusst ist, etwa weil ein Bekannter das Foto geschickt hat", erklärt R+V-Experte Sascha Nuß. Allerdings solle der Verkäufer den geltend gemachten Unterlassungsanspruch gründlich prüfen, bevor er die Unterlassungserklärung unterschreibe.
Auf Nummer sicher geht derjenige, der nur selbst hergestellte Bilder im Netz verwendet. Das habe noch einen weiteren Vorteil, meint der Experte: Selbst gemachte Fotos würden authentischer wirken und tatsächlich die Ware zeigen, die dann auch beim Käufer landet. Verkäufer, die unbedingt ein bestimmtes Bild verwenden möchten, sollten vorher schriftlich um Erlaubnis fragen. Dann kann der Urheber entscheiden, ob er mit der Veröffentlichung einverstanden ist.
Technologie
Geklaute Bilder können teuer werden
- Lars Wallerang/cid - 22. Februar 2018, 16:16 Uhr
Fotografien im Netz sind oft urheberrechtlich geschützt. Wer sie für die eigene Webseite zum Verkauf von Waren als Schmuck benutzt, riskiert eine kostspielige Abmahnung vom Rechtsanwalt. Einige Juristen haben sich schon auf entsprechende Fälle spezialisiert.
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