Lifestyle

Urlaub buchen ohne Zusatzkosten

  • Steve Schmit/wid - 17. Oktober 2017, 12:49 Uhr

Der Urlaub soll das schönste Erlebnis des Jahres sein. Doch schon bei der Buchung kann es zu Stress und Ärger kommen, wenn es ums Bezahlen geht. Schwer zu umgehende Zusatzgebühren bei den angebotenen Zahlungsmethoden sind ein Streitpunkt, gegen den Verbraucherschützer jetzt ein Urteil erwirkt haben.


Der Urlaub soll das schönste Erlebnis des Jahres sein. Doch schon bei der Buchung kann es zu Stress und Ärger kommen, wenn es ums Bezahlen geht. Schwer zu umgehende Zusatzgebühren bei den angebotenen Zahlungsmethoden sind ein Streitpunkt, gegen den Verbraucherschützer jetzt ein Urteil erwirkt haben. Im verhandelten Fall bot das Reiseportal Expedia.de verschiedene Bezahloptionen an, an die jeweils eine Gebühr angeknüpft war. Die Ausnahme bildete eine ungebräuchliche Kreditkarte.

Dagegen klagte der Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) beim Landgericht Berlin jetzt mit Erfolg. "Unternehmen sollten nicht am Bezahlvorgang verdienen können. Das Reiseportal muss wenigstens eine gängige Zahlungsmöglichkeit kostenlos anbieten. Das kann die Zahlung per Bankeinzug, Rechnung oder mit gängigen Kreditkarten wie Visa und MasterCard sein", sagt Kerstin Hoppe, Rechtsexpertin beim vzbv.

Das Gericht entschied im Sinne der Verbraucherschützer. Die Begründung: Verbraucher sehen sich gezwungen, zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten zusätzlich zu zahlen - entweder durch die Wahl eines gängigen aber beim Portal kostenpflichtigen Zahlungsmittels oder durch den Kauf einer in Deutschland eher ungebräuchlichen Visa-Electron-Karte. Zusätzlich bemängelten die Richter, dass die erhobenen Zahlungsgebühren höher waren, als eigentlich von den beauftragten Fluglinien veranschlagt. Hoppe: "Das Gericht hat auch die Reiseportale in die Verantwortung gegenüber dem Verbraucher genommen. Sie können sich nicht mit ihrer bloßen Vermittlungstätigkeit herausreden und auf die Fluglinien verweisen." Im Fazit bedeutet das für das Reiseportal, dass es Kunden eine gängige Zahlungsmethode anbieten muss, für die keine Zusatzgebühren erhoben werden.

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