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Verspätungen bei Flugreisen: Wo kein Kläger, da kein Richter

  • Thomas Schneider/wid - 17. Juli 2017, 14:49 Uhr

Tagtäglich erreichen tausende Flugreisende ihr Ziel nur mit massiven Verspätungen oder die Maschinen heben erst gar nicht ab und der Flug fällt aus. In diesem Fall stehen den Kunden der Airlines Entschädigen zu, was aber mehr als einem Drittel der Deutschen gar nicht bewusst ist. Und wo kein Kläger, da kein Richter - zur Freude der Fluglinien.


Tagtäglich erreichen tausende Flugreisende ihr Ziel nur mit massiven Verspätungen oder die Maschinen heben erst gar nicht ab und der Flug fällt aus. Mehr als drei Stunden hinter dem Zeitplan waren an deutschen Airports 2016 ganze 5.094 Flüge - sogar 20.360 wurden annulliert (Quelle: EUclaim). In diesem Fall stehen den Kunden der Airlines Entschädigen von bis zu 600 Euro zu, was aber mehr als einem Drittel der Deutschen gar nicht bewusst ist, besagt eine Studie des Verbraucherportals Finanztip.

"Das gilt aber nur, wenn keine außergewöhnlichen Umstände wie extrem schlechtes Wetter vorliegen. Wird ein Flug gestrichen, kann man sich den Ticketpreis voll erstatten oder sich anderweitig befördern lassen", erklärt Dr. Britta Beate Schön, Rechtsexpertin bei Finanztip. Wer aber seine Rechte nicht kennt, schaut in die Röhre: Wo kein Kläger, da kein Richter - zur Freude der Fluglinien.

Nur knapp jeder sechste Deutsche ist laut der durchgeführten Umfrage über die aktuelle Rechtslage "gut informiert". Besonders schlecht ist der Wissensstand bei der jüngeren Generation: 41 Prozent der Unter-30-Jährigen geben an, hinsichtlich ihrer Rechte als Fluggast nicht informiert zu sein. Insgesamt haben nur 12 Prozent aller Befragten überhaupt schon mal eine Entschädigung eingefordert und auch erhalten. Bei den gut informierten Verbrauchern ist es dagegen mehr als jeder Dritte.

Wer einzig den Aufwand beziehungsweise Papierkram scheut, dem kann geholfen werden. Finanztip hat beispielsweise einen entsprechenden Rechner entwickelt, der gleich das passende Anschreiben an die Airline mitliefert. Alternativ gibt es sogenannte "Fluggasthelfer-Portale", die den aufwändigen Teil übernehmen, sich dafür aber auch gut bezahlen lassen. Im Erfolgsfall behalten die Dienstleister knapp 27 bis 30 Prozent der gezahlten Entschädigungssumme ein.

Das Unternehmen EUFlight berechnet sogar 41,65 Prozent der Entschädigung. Der Vorteil hier: Das Geld wird sofort ausgezahlt. Bei anderen Anbietern dauert die Erstattung - je nachdem, ob ein Fall vor Gericht geht oder nicht - zwischen einigen Wochen und zwei Jahren. Finanztip empfiehlt die Anbieter EUClaim, Fairplane, flug-verspaetet.de, refund.me und Flightright.

Das Vorgehen ist stets das gleiche: "Einfach die Flugdaten auf der Website des jeweiligen Anbieters eingeben, dem Unternehmen eine Vollmacht ausstellen, dass es auf den Namen des Fluggastes tätig werden darf und die Flugunterlagen übermitteln", sagt Britta Beate Schön. Diesen Aufwand sollten die Verbraucher dann schon betreiben.

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