Motor

Ratgeber: Zugeparkt - ,,Selbstjustiz" kann teuer werden

  • ampnet - 24. März 2017, 09:34 Uhr

.

Da kann einem schon mal der Kragen platzen: Man kommt zu seinem Auto zurück und will losfahren, kann aber nicht, weil das Fahrzeug von einem rücksichtslosen Zeitgenossen zugeparkt wurde. In einer solchen Situation dürfen sich Autofahrer in ihrem Ärger jedoch nicht zu vorschnellen Maßnahmen verleiten lassen. Sie müssen mit Augenmaß und vor allem der Rechtslage entsprechend handeln.

Wer würde nicht aus der ersten Wut heraus den Zuparker am liebsten kurzerhand abschleppen lassen? Eine solche Reaktion ist sicher menschlich verständlich, kann aber leicht zu Problemen führen - und zwar indem man am Ende für die Abschleppkosten selbst aufkommen muss. Denn die Juristen unterscheiden in einem solchen Fall, ob das Zuparken im öffentlichen Verkehrsraum oder auf einem Privatgrundstück erfolgte. Im ersten Fall handelt es sich um einen Verstoß gegen die Verkehrsregeln. Den zu ahnden, ist Aufgabe der Polizei. Die entscheidet über die angemessenen Maßnahmen, also ob der Falschparker abgeschleppt werden kann/muss oder nicht. Der hat dann für das fällige Bußgeld wegen des Parkverstoßes und die mit dem Abschleppen verbundenen Kosten aufzukommen.

Veranlasst ein zugeparkter Autofahrer dagegen selbst, den Zuparker von einem Abschleppunternehmen entfernen zu lassen, muss er dafür zunächst selbst bezahlen und sich hinterher bemühen, diese Auslagen von dem Halter des Zuparker-Fahrzeugs zurückzubekommen. Das kann dann schnell zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung führen.

Gleiches gilt, wenn einen ein Zuparker auf privatem Grund blockiert. Dann handelt es sich - da nicht öffentlicher Verkehrsraum - um keine Ordnungswidrigkeit, für die die Polizei zuständig wäre. Der Besitzer oder Mieter des Grundstücks kann den Falschparker daher nur im eigenen Auftrag und damit auf eigenes Risiko entfernen lassen. Die dabei anfallenden Auslagen muss er sich von dem Falschparker ersetzen lassen.

Deshalb raten Rechtsexperten dazu, in einer solchen Situation kühlen Kopf zu bewahren und zunächst zu versuchen, den Fahrer des zuparkenden Fahrzeugs ausfindig zu machen und zum Umparken zu veranlassen. Auch wenn der Zugeparkte etwa ,,wegen erheblicher Zeitnot" mit einem Taxi weiterfährt, muss er den Termindruck und damit seine Schadensersatzansprüche gegen den Verursacher nachweisen. Und der Gesetzgeber erwartet von dem geschädigten Autofahrer, dass er den Schaden so gering wie möglich hält - Stichwort Schadensminderungspflicht. Vor dem Hintergrund kann auch eine Weiterfahrt im Taxi unangemessen sein,

Ein Fahrzeug, das eine private Ein- bzw. Ausfahrt versperrt, daraufhin selbst als ,,erzieherische Maßnahme" oder ,,Denkzettel" zu blockieren, hält der Gesetzgeber ebenfalls für keine angemessene Reaktion, sondern schlicht für Nötigung. Damit macht sich der Zugeparkte dann selbst strafbar. Und wer seinem Ärger über einen Falschparker vor der eigenen Garage mit einem Hupkonzert Luft machen will, verstößt gegen das Gebot, die Hupe nur bei Gefahr zu benutzen.

Was also am sinnvollsten tun, wenn man zugeparkt wurde? Die Experten raten dringend, ruhig Blut zu bewahren, auch wenn der Ärger über die Rücksichtslosigkeit noch so nachvollziehbar sein mag, und am besten die Polizei hinzuziehen. Dann ist man rechtlich auf der sicheren Seite. Um dies zu gewährleisten, können gegebenenfalls auch aussagekräftige Beweisfotos sehr behilflich sein. (ampnet/Sm)

Weitere Meldungen

Tradition: 75 Jahre Abarth - Giftige Stachel und gesunde Äpfel

Bissige und noch bezahlbare 140 kW/177 PS im kleinen Abarth 600e Scorpionissima zum 75. Geburtstag seiner Sportwagenschmiede, daran hätte Carlo Abarth seine Freude gehabt.

Mehr
Wie funktioniert eigentlich? - Der Turbolader

Kaum ein Verbrennerauto wird heute mehr ohne Turbo verkauft. Der vom Abgasstrom angetriebene Lader verbessert die Leistungsausbeute, wird aber heute vor allem zum Spritsparen

Mehr
Neue CATL-Batterie - Tausend Kilometer zum Ladestopp

Der chinesische Batteriehersteller CATL hat einen E-Auto-Akku mit 1.000 Kilometern Reichweite vorgestellt. Der Speicher nutzt eine Zellchemie auf Basis von

Mehr

Top Meldungen

Neubaur fordert Einbindung der Arbeitnehmer bei Thyssenkrupp

Düsseldorf/Essen (dts Nachrichtenagentur) - NRW-Wirtschaftsministerin Mona Neubaur (Grüne) begrüßt den Einstieg der tschechischen EPCG beim Stahl von Thyssenkrupp, fordert aber

Mehr
Bundestag beschließt Reform des Klimaschutzgesetzes

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Der Bundestag hat die umstrittene Reform des Klimaschutzgesetzes beschlossen. Das Vorhaben wurde am Freitag mit dem Großteil der Stimmen aus den

Mehr
Berliner Museen wollen geschlechtsneutrale Toiletten einführen

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - In den Staatlichen Museen zu Berlin (SMB) sollen die Toiletten künftig geschlechtsneutral gestaltet werden. Das geht aus internen Unterlagen der

Mehr