Technologie

Mobbing per Youtube-Video

  • Rudolf Huber/cid - 11. Januar 2017, 13:29 Uhr

Mobbing per Internet ist kein spaßiger Kinderkram, sondern ein ernstes Vergehen. Das mussten zwei 13-Jährige erfahren, die einen Mitschüler mit einem Youtube-Video übel durch den Kakao gezogen hatten.


Mobbing per Internet ist kein spaßiger Kinderkram, sondern ein ernstes Vergehen. Das mussten zwei 13-Jährige erfahren, die einen Mitschüler mit einem Youtube-Video übel durch den Kakao gezogen hatten.

Wer einen demütigenden Rap-Song über einen Mitschüler ins Internet stellt, kann unter Umständen zur Zahlung von Schmerzensgeld verpflichtet sein. Zwei 13-Jährige hatten in einem solchen Fall ein Video gedreht und es auf die Internetplattform YouTube gestellt. Darin wird ein gleichaltriger Mitschüler und dessen aus Afrika stammende Familie vor allem rassistisch und sexistisch aufs Übelste verunglimpft.

Als das Mobbing-Opfer von Klassenkameraden und Fußballfreunden darauf angesprochen wurde, erstattete die Familie Anzeige. Vier Tage später verschwand das Video aus dem Netz. Vor dem Landgericht forderte die betroffene Familie die Abgabe einer Unterlassungserklärung und 14.000 Euro Schmerzensgeld. Vor Gericht griffen beide Parteien den Vorschlag des Gerichts zu einer gütlichen Einigung auf: Die Familie erhält insgesamt 5.000 Euro von den beiden verklagten Jugendlichen. Zudem wurde eine Unterlassungsvereinbarung geschlossen, so die ARAG-Experten (LG Bonn, Az.: 9 O 433/12).

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