Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gibt am Freitag (09.30 Uhr) eine Entscheidung über die rückwirkende Einziehung von Taterträgen bekannt. Der Bundesgerichtshof (BGH) zweifelt daran, dass eine Übergangsvorschrift dazu verfassungsgemäß ist. Im konkreten Fall geht es um zwei Angeklagte, die wegen Verjährung vom Vorwurf der Beschäftigung von Schwarzarbeitern freigesprochen wurden. (Az. 2 BvL 8/19)
Das Landgericht Oldenburg ordnete dennoch die Einziehung der Taterträge ein - also unter anderem den Wert der von den schwarz Beschäftigten geleisteten Arbeitsstunden. Nach dem seit Juli 2017 geltenden Recht ist dies auch bei verjährten Taten zulässig. Das Landgericht wandte eine Übergangsvorschrift an, derzufolge die neuen Regeln auch rückwirkend für Taten gelten, die vor der Neuregelung begangen wurden. Die Unternehmen der damals Angeklagten legten beim BGH Revision ein. Dieser setzte das Verfahren aus und fragte das Bundesverfassungsgericht, ob die Übergangsvorschrift mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
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Bundesverfassungsgericht entscheidet über rückwirkende Einziehung von Taterträgen
- AFP - 5. März 2021, 04:09 Uhr

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gibt eine Entscheidung über die rückwirkende Einziehung von Taterträgen bekannt. Der Bundesgerichtshof zweifelt daran, dass eine Übergangsvorschrift dazu verfassungsgemäß ist.
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