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Wie sicher sind Lebensmittel mit begrenzter Haltbarkeit?

  • Rudolf Huber/wid - 15. Januar 2021, 15:03 Uhr

Ein Päckchen Marzipan-Pralinen, eine Quarkspeise im Glas, Raclettekäse oder abgepackte Gänsebrust in Scheiben: Viele kulinarische Leckerbissen blieben rund um die Festtage in den Regalen und Kühltheken liegen. Nun werden sie, mit nahendem oder schon überschrittenem Mindesthaltbarkeitsdatum, oft verbilligt zum Kauf angeboten.


Ein Päckchen Marzipan-Pralinen, eine Quarkspeise im Glas, Raclettekäse oder abgepackte Gänsebrust in Scheiben: Viele kulinarische Leckerbissen blieben rund um die Festtage in den Regalen und Kühltheken liegen. Nun werden sie, mit nahendem oder schon überschrittenem Mindesthaltbarkeitsdatum, oft verbilligt zum Kauf angeboten.

Viele Verbraucher sind aber unsicher, ob sie diese Ware problemlos konsumieren können. Doch dazu besteht kein Grund. "Lebensmittel sind oft auch über das Mindesthaltbarkeitsdatum hinaus genießbar, deshalb dürfen Händler sie weiterhin verkaufen, wenn sie in Ordnung sind", erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Allerdings sollten Kunden folgende Aspekte beachten:

Bei abgepackten Lebensmitteln gibt das Mindesthaltbarkeitsdatum auf der Verpackung an, bis zu welchem Zeitpunkt sie ihren Geschmack, Geruch und Nährwert behalten. Die Unbedenklichkeit und Genusstauglichkeit von Lebensmitteln hängt auch von der Empfindlichkeit des jeweiligen Produkts und von den Lagerbedingungen ab. Bei leicht verderblichen Lebensmitteln - etwa bei frischem Geflügel oder Hackfleisch - ist ein Verbrauchsdatum vorgeschrieben, nach dessen Überschreitung es nicht mehr verkauft und verzehrt werden sollte.

Kunden sollten auf die Preisauszeichnung bei reduzierten Lebensmitteln mit überschrittenem Mindesthaltbarkeitsdatum und auf den Abzug des Rabatts an der Kasse achten. Die Preise müssen deutlich zu erkennen und dem Produkt zugeordnet sein, nur eine Rabattangabe in Prozent reicht nicht aus.

Falls sich das Produkt als nicht mehr als einwandfrei entpuppt, können Kunden auf die Herausgabe eines einwandfreien Ersatzes oder die Rückgabe des Geldes pochen. Verdorbene Lebensmittel sollten umgehend mit dem Bon an der Supermarktkasse reklamiert werden.

Lebensmittel, die sich in Sachen Haltbarkeit dem Ende zuneigen, sollten nach dem Öffnen der Verpackung genau in Augenschein genommen werden. Wird das Produkt nicht sofort verbraucht, kommt es auf die Lagerung an: Um es zu Hause nicht zu vergessen, gehört es in die erste Reihe des Lagerregals oder Kühlschranks.

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