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So klappt der "Click & Collect"-Einkauf

  • Rudolf Huber/wid - 14. Januar 2021, 14:39 Uhr

Im Internet bestellen, im Laden abholen: Durch die Corona-Pandemie ist der jetzt häufig wieder mögliche 'Click & Collect'-Kauf beliebt geworden. Doch welche Art von Vertrag schließt man dabei ab, wie steht es um das Online-Käufen bekannte Widerrufsrecht?


Im Internet bestellen, im Laden abholen: Durch die Corona-Pandemie ist der jetzt häufig wieder mögliche "Click & Collect"-Kauf beliebt geworden. Doch welche Art von Vertrag schließt man dabei ab, wie steht es um das bei Online-Käufen bekannte Widerrufsrecht?

- Widerrufs- und Rückgaberecht:
Wird das Produkt auf einer entsprechenden Internetseite (Online-Shop, Auktionsplattform) erworben, gilt das für Onlinekäufe übliche 14-tägige Widerrufsrecht. Die weiteren Umstände des Vertragsschlusses, wie etwa die Abholung im Laden oder auch die Bezahlart, spielen keine Rolle. Fällt die endgültige Kaufentscheidung allerdings erst bei der Abholung, besteht kein Widerrufsrecht, so die Verbraucherzentrale NRW.

Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die Ware nur über die Internetseite reserviert wird. Der Widerruf muss am besten per E-Mail, Fax oder Brief erklärt werden. Die bestellte Ware einfach nicht abzuholen oder zurückzusenden, gilt nicht als Widerruf.

Rückgabe oder -sendung:
Sollte der Kunde nach einem "Click & Collect"-Kauf von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen, muss er die Ware nicht zurückzusenden, sondern kann sie laut der Verbrauchschützer am "Collect"-Ort, also im Laden, auch wieder abgeben. Alternativ ist es aber auch möglich, das Produkt per Paketdienst wieder zurückzusenden.

Die Kosten der Rücksendung trägt dann aber grundsätzlich der Kunde - es sei denn, der Händler bietet an, sie zu übernehmen. Dieser bleibt aber auch dann auf den Kosten sitzen, wenn er vor Vertragsschluss nicht darüber informiert hat, dass seine Kunden die Kosten einer Rücksendung selbst zahlen müssen.

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