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Salzburger Gericht verurteilt Burkini-Verbot in Hotel-Pool als Diskriminierung

  • AFP - 8. Juli 2026, 16:21 Uhr
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Online-Verkauf von Burkinis
Bild: AFP

Ein Gericht in Österreich hat das Burkini-Verbot eines Hotels in den Alpen als Diskriminierung verurteilt. Hygienische Bedenken des Managements ließ das Gericht nicht gelten.


Ein Gericht in Österreich hat das Burkini-Verbot eines Hotels in den Alpen als Diskriminierung verurteilt. Wie das Salzburger Landesverwaltungsgericht der Nachrichtenagentur AFP am Mittwoch bestätigte, fällte es diese Woche ein Urteil gegen die Entscheidung der Geschäftsführerin des Hotels in dem Ski-Ort St. Johann im Pongau, zwei Gästen wegen ihrer Ganzkörper-Badeanzüge die Nutzung des hoteleigenen Pools zu verwehren. Damit seien die beiden muslimischen Österreicherinnen "aufgrund ihres religiösen Bekenntnisses diskriminiert" worden, hieß es.

Da Burkinis aus dem selben Material seien wie knappe Badeanzüge, könne das Verbot nicht mit hygienischen Bedenken begründet werden, erklärte der zuständige Richter. Das Urteil stellt demnach aber keinen Präzedenzfall dar. Auf andere Schwimmbäder in Österreich wirke sich die Entscheidung nicht aus.

Burkinis werden häufig aus religiösen Gründen von Musliminnen zum Schwimmen getragen. Das Urteil birgt einige Sprengkraft, da der Ganzkörper-Badeanzug für das Rechtsaußen-Lager in Österreich und anderen europäischen Ländern ein rotes Tuch ist.

Die Hotel-Managerin hatte eine hitzige Debatte mit den Burkini-Trägerinnen geführt. Sie argumentierte, ihre Ganzkörper-Badebekleidung sei unhygienisch und führe dazu, dass sich andere Gäste unwohl fühlten. Die beiden Frauen reichten daraufhin Beschwerde ein. 

Die örtlichen Behörden erlegten dem Hotel im Februar eine Geldstrafe in Höhe von 100 Euro auf, die Hotel-Managerin legte Einspruch gegen die Entscheidung ein. Das Gericht wies diesen nun zurück und erhöhte die Strafzahlung wegen der Verfahrenskosten auf 120 Euro.

In Österreich gibt es keine ausdrücklichen Kleidervorschriften für Frauen und Mädchen ab 14 Jahren. Allerdings ist die Gesichtsvermummung gesetzlich verboten - und damit auch das öffentliche Tragen muslimischer Burkas oder Nikabs, die das Gesicht der Trägerinnen ganz oder weitgehend verhüllen. Beim Burkini bleiben aber Hände, Füße und das gesamte Gesicht frei.

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