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Eltern von bei Flut im Ahrtal getöteter Frau scheitern mit Klageerzwingung

  • AFP - 3. Juni 2026, 13:45 Uhr
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Flutschäden in Ahrtal
Bild: AFP

Gut fünf Jahre nach der verheerenden Flutkatastrophe im Ahrtal in Rheinland-Pfalz sind die Eltern einer dabei verstorbenen Frau mit einer Klageerzwingung gescheitert. Der Antrag wurde verworfen, wie das Oberlandesgericht Koblenz mitteilte.

Gut fünf Jahre nach der verheerenden Flutkatastrophe im Ahrtal in Rheinland-Pfalz sind die Eltern einer dabei gestorbenen Frau mit einer Klageerzwingung gegen den ehemaligen Landrat des Landkreises Bad Neuenahr-Ahrweiler und den damaligen technischen Einsatzleiter gescheitert. Der Antrag wurde als unzulässig verworfen, wie das Oberlandesgericht Koblenz am Mittwoch mitteilte. Er genügte nicht den formellen Anforderungen. (Az.: 6 Ws 788/25)

Die Eltern der bei der Flut im Juli 2021 getöteten Frau werfen dem ehemaligen Landrat und dem technischen Einsatzleiter fahrlässige Tötung durch Unterlassen vor. Im April 2024 stellte die Staatsanwaltschaft Koblenz die Ermittlungen wegen möglicher strafrechtlich relevanter Versäumnisse ein. Die dagegen erhobenen Beschwerden wies die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz im Oktober zurück.

Gegen diese Entscheidung gingen die Eltern der gestorbenen Frau mit einem sogenannten Klageerzwingungsantrag vor. Diesen wies das Gericht nun ab. Laut den Vorschriften muss der Antrag Tatsachenbegründungen und Beweismittel angeben. Dazu gehört eine aus sich heraus verständliche und prüfbare Sachverhaltsdarstellung, aus der sich ein Anfangsverdacht für eine Straftat entnehmen lässt.

Das Oberlandesgericht darf nicht darauf verwiesen werden, sich die maßgeblichen Tatsachen erst aus den Ermittlungsakten oder anderen Unterlagen zusammenzusuchen. Diesen Anforderungen genügte der Antrag nicht, wie die Richter entschieden. 4156 von insgesamt 4208 Seiten waren Kopien von ausgewählten Inhalten der Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft. Eine solche Übernahme ersetze keine eigenständige Sachverhaltsdarstellung.

Auch auf den restlichen 52 Seiten fehlte es laut Beschluss an einer in sich geschlossenen Sachverhaltsdarstellung. Ausführungen zu damaligen Abläufen, Wetterprognosen oder Warnmeldungen blieben pauschal und standen im Zusammenhang mit daraus gezogenen Schlüssen der Antragsteller. Gegen den Beschluss kann Verfassungsbeschwerde eingelegt werden.

In Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz hatte extremer Starkregen im Juli 2021 verheerende Überschwemmungen ausgelöst. In Nordrhein-Westfalen gab es 49 Tote. In Rheinland-Pfalz kamen laut Landesregierung 136 Menschen ums Leben, ein Mensch wird noch immer vermisst.

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