Mehr als sechs Jahre nach der Tötung eines 51-Jährigen am Bodensee ist das Urteil rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision des Angeklagten als unbegründet, wie das Landgericht im baden-württembergischen Konstanz am Mittwoch mitteilte. Es hatte den Mann im Februar wegen Körperverletzung mit Todesfolge und versuchter räuberischer Erpressung mit Todesfolge zu zehn Jahen Haft verurteilt.
Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Mann dem 51-Jährigen im Juni 2019 in dessen Wohnung auf der Halbinsel Höri mehrere massive Faustschläge mit beringten Fingern gegen Gesicht und Rumpf versetzte, so dass dieser innere und äußere stark blutende Verletzungen erlitt. Das Opfer starb binnen zwei Tagen.
Die Leiche war zunächst jahrelang nicht gefunden worden, das Opfer galt als verschwunden. Erst im Juni 2024 wurde der spätere Angeklagte im nordrhein-westfälischen Kleve festgenommen, wo er herkommt. Als Motiv vermutete die Staatsanwaltschaft, dass der Angeklagte Geld und Wertgegenstände stehlen wollte. Nach der Tötung des 51-Jährigen beseitigte er die Leiche. Gefunden wurde diese erst im Verlauf des Gerichtsprozesses, nachdem der Angeklagte selbst ausgesagt hatte.
Brennpunkte
Urteil im Fall von Tötung von 51-Jährigem auf Halbinsel Höri am Bodensee rechtskräftig
- AFP - 12. November 2025, 10:59 Uhr
Mehr als sechs Jahre nach der Tötung eines 51-Jährigen am Bodensee ist das Urteil rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision des Angeklagten als unbegründet, wie das Landgericht Konstanz mitteilte.
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