Ein Betroffener kann nicht ohne weiteres verlangen, dass ein Bewertungsportal eine gelöschte positive Bewertung über ihn wieder veröffentlicht. Es muss konkrete Anhaltspunkte dafür geben, dass die Löschung willkürlich erfolgt ist, so die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit Verweis auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts München.
Im konkreten Fall war ein Zahnarzt Premiumkunde beim Arzt-Bewertungsportal jameda. 2018 kündigte er das "Premiumpaket Gold". In den folgenden acht Tagen löschte das Portal zehn zu Gunsten des Mediziners abgegebene Bewertungen.
Der Betreiber tat das, ohne seinen Kunden zu informieren oder zu begründen warum, so der DAV. Ehe sie gelöscht wurden, waren die Bewertungen bis zu zwei Jahre unbeanstandet im Bewertungsportal zu finden. Der Zahnarzt forderte den Betreiber auf, die zehn gelöschten Beiträge wieder zu veröffentlichen. Seine Aufforderung und anschließende Klage waren aber erfolglos.
Denn der Betreiber des Portals bestritt, dass er die Bewertungen als Reaktion auf die Kündigung gelöscht habe. Die Prüfung, die zur Löschung geführt hatte, sei bereits vorher eingeleitet worden: Ein Team von 20 Mitarbeitern überprüfe mit Hilfe eines Algorithmus regelmäßig alle Bewertungen.
Das sah das Gericht ähnlich. jameda sei nicht verpflichtet, offenzulegen, wie der von ihr eingesetzte Algorithmus funktioniere (AZ: 29 U 2584/19).
Lifestyle
Plötzlich waren die positive Bewertungen weg
- Rudolf Huber/wid - 25. September 2020, 12:55 Uhr
Ein Betroffener kann nicht ohne weiteres verlangen, dass ein Bewertungsportal eine gelöschte positive Bewertung über ihn wieder veröffentlicht. Es muss konkrete Anhaltspunkte dafür geben, dass die Löschung willkürlich erfolgt ist, so die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
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