Wegen Verunglimpfung des Bundespräsidenten ist ein 65-Jähriger in Thüringen zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Gera verhängte gegen den Angeklagten am Montag eine Strafe von insgesamt 1800 Euro, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Nach Überzeugung der Staatsschutzkammer hat der Mann mit einer Äußerung im sozialen Netzwerk Facebook Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier (SPD) in einer Art und Weise herabgesetzt, mit der die Schwelle zur strafrechtlichen Relevanz überschritten wurde.
Der Angeklagte bezeichnete den Bundespräsidenten demnach als "Nazi Schwein" und schrieb in dem Post, dass die radikalislamische Palästinenserorganisation Hamas "hoffentlich" eine Bombe schicke, "wenn du Schwein da bist". Diese Äußerung sei nicht mehr als von der Meinungsfreiheit gedeckte sachbezogene Kritik, sondern als strafbare Verunglimpfung des Bundespräsidenten einzuordnen, befand das Gericht. Verteidigung und Staatsanwaltschaft hatten in ihren Plädoyers für den Angeklagten jeweils eine Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen beantragt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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Verunglimpfung des Bundespräsidenten: Landgericht Gera verhängt Geldstrafe
- AFP - 16. Juni 2025, 11:19 Uhr

Wegen Verunglimpfung des Bundespräsidenten ist ein 65-Jähriger in Thüringen zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Gera verhängte gegen den Angeklagten eine Strafe von insgesamt 1800 Euro.
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