Die Europäische Kommission hat eine Reihe von Erleichterungen für knapp 38.000 mittelständische Unternehmen vorgeschlagen. EU-Industriekommissar Stéphane Séjourné legte am Mittwoch in Brüssel mehrere Gesetzesänderungen vor, darunter eine Lockerung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Zahlreiche Firmen mit 250 bis 750 Beschäftigten sollen demnach künftig wie kleinere Betriebe mit weniger als 250 Beschäftigten behandelt werden und damit einigen Vorschriften entgehen.
Ziel sei es, kleinen Unternehmen ein Wachstum über 250 Beschäftigte hinaus zu ermöglichen, sagte Industriekommissar Séjourné vor Journalisten. Bislang bedeute die Einstellung eines 250. Mitarbeiters "enorme Kosten" in der Verwaltung der Betriebe, weil sie mit einem Mal eine Reihe von Vorschriften einhalten und Berichte einreichen müssten, erklärte der Franzose.
Nach den Regeln der DSGVO geht es dabei um ein Verzeichnis, in dem die Unternehmen hinterlegen müssen, wie sie persönliche Daten verarbeiten. Betriebe mit weniger als 250 Beschäftigten sind von dieser Pflicht ausgenommen, solange es nicht um sensible Daten wie etwa politische Ansichten oder Gesundheitsinformationen handelt und die Datenverarbeitung kein "hohes Risiko" für die Betroffenen darstellt.
Diese Ausnahme soll nun auf zahlreiche Unternehmen ausgeweitet werden, die zwischen 250 und 750 Beschäftigte zählen. Um in die neue Kategorie zu fallen, darf zudem der jährliche Umsatz eines Unternehmen maximal 150 Millionen Euro oder die Bilanzsumme maximal 129 Millionen Euro betragen. EU-weit betrifft dies nach Einschätzung der Kommission knapp 38.000 Firmen.
"Verbraucher:innen sind täglich davon betroffen, dass ihre persönlichen Daten verarbeitet werden - auch von kleinen Unternehmen", kritisierte die Geschäftsleiterin für Verbraucherpolitik beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), Michaela Schröder. Der vzbv sprach sich gegen die Lockerungen aus und forderte stattdessen, kleinere Betriebe bei der Verwaltung stärker zu unterstützen.Â
Die Unternehmen der neuen Kategorie sollen nach Vorstellung der Kommission zudem von einer bislang verpflichtenden Registrierung für die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ausgenommen werden. Diese Ausnahme könnte nach Einschätzung aus Brüssel im kommenden Jahr 10.000 Firmen entlasten. Als Beispiel nannte die Kommission kleine Gebrauchtwagenhändler, die sich bislang registrieren müssen, weil die Klimaanlage einiger Autos F-Gase verwendet.
Brüssel will zudem dafür sorgen, dass Unternehmen im Handel weniger Papier mitliefern müssen. Die Kommission schlug weitere Gesetzesänderungen vor, nach der künftig etwa eine digitale Bedienungsanleitung ausreichen würde. Firmen müssten Erklärungen an die Aufsichtsbehörden zudem nicht mehr auf Papier vorhalten.
Die Vorschläge der Kommission gehen nun in die Verhandlungen im Europaparlament und im Rat der 27 EU-Ländern. In den kommenden Monaten sollen weitere Gesetzesvorschläge folgen, mit denen die Kommission den Handel zwischen den Mitgliedstaaten und Entsendungen von Beschäftigten in andere Länder vereinfachen will.Â
"Wir werden einen QR-Code vorschlagen, um alle Bedienungsanleitungen und Etikette zu digitalisieren", kündigte Industriekommissar Séjourné an. So sollen Verbraucherinnen und Verbraucher die Informationen stets in ihrer Sprache lesen können, ohne lange zu suchen. Zugleich könnten Unternehmen ihre Produkte so einfacher in der gesamten EU verkaufen.
Die Kommission will zudem die gegenseitige Anerkennung von Berufsabschlüssen vorantreiben, etwa von Physiotherapeuten und Ingenieuren. Außerdem soll die Entsendung von Beschäftigten in andere EU-Länder einfacher werden. Der Arbeitgeberverband BDA begrüßte die Ankündigung aus Brüssel und forderte "einfache Regeln, digitale Verfahren und weniger nationale Alleingänge".
Wirtschaft
EU-Kommission schlägt Erleichterungen für Mittelstands-Unternehmen vor
- AFP - 21. Mai 2025, 13:52 Uhr

Die EU-Kommission hat eine Reihe von Erleichterungen für knapp 38.000 mittelständische Unternehmen vorgeschlagen. EU-Industriekommissar Stéphane Séjourné legte unter anderem eine Lockerung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vor.
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