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IS-Mitglieder sollen Kinder versklavt haben - Prozess in München begonnen

  • AFP - 19. Mai 2025, 16:53 Uhr
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Verhandlungssaal an Oberlandesgericht München
Bild: AFP

Weil sie im Irak und in Syrien Kinder als Sklavinnen gehalten haben sollen, müssen sich ein Mann und eine Frau vor dem Oberlandesgericht München verantworten. Die Bundesanwaltschaft wirft dem früheren Ehepaar unter anderem Kriegsverbrechen vor.

Weil sie im Irak und in Syrien Kinder als Sklavinnen gehalten haben sollen, müssen sich ein Mann und eine Frau seit Montag vor dem Oberlandesgericht München verantworten. Der Prozess wurde kurz nach Beginn vorübergehend unterbrochen. Wie ein Sprecher sagte, gab der Angeklagte an, in der Untersuchungshaft misshandelt worden zu sein. Außerdem habe er gesagt, zu krank für die Verhandlung zu sein.

Ob die Vorwürfe des Angeklagten stimmen, wird noch überprüft. Der Prozess konnte am Montag aber weitergehen. Ein Arzt untersuchte den Mann und diagnostizierte, dass dieser gesund genug war für die Verlesung der Anklage. Mehr sei für den Montag ohnehin nicht geplant gewesen, sagte der Sprecher.

Die Bundesanwaltschaft wirft dem früheren Ehepaar Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen vor. Außerdem sollen sie Sexualverbrechen begangen und mit Menschen gehandelt haben. Sie seien Mitglieder der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) gewesen.

Es handelt sich um eine Irakerin und einen Iraker, die nach islamischem Recht verheiratet waren. Twana H. S. und Asia R. A. wurden im April 2024 in Bayern festgenommen. Zwischen Oktober 2015 und Dezember 2017 sollen sie dem IS angehört und im Irak und in Syrien gelebt haben. Auf Wunsch der Frau habe der Mann 2015 auf einem Basar ein fünfjähriges jesidisches Mädchen als Sklavin gekauft, hieß es in der Anklage.

Im Jahr 2017 sei noch ein zwölfjähriges Mädchen dazugekommen. Der Mann habe beide Kinder mehrmals vergewaltigt. Die Frau habe dafür das Zimmer hergerichtet und eines der Mädchen geschminkt. Außerdem seien die Kinder wirtschaftlich ausgebeutet worden und hätten ständig Hausarbeit leisten und andere Kinder betreuen müssen. Sie seien regelmäßig geschlagen worden, zum Teil mit harten Gegenständen. Einmal habe die Frau die Hand des jüngeren Mädchens mit heißem Wasser verbrüht.

Ihre eigene Religion hätten die Kinder nicht ausüben dürfen und stattdessen islamische Glaubensregeln befolgen müssen. Vor der Ausreise aus Syrien im November 2017 habe das damalige Ehepaar die Mädchen an andere IS-Mitglieder weitergereicht. Dies alles habe dem erklärten Ziel des IS gedient, den jesidischen Glauben zu vernichten.

Die Frau soll zur Tatzeit teilweise noch Heranwachsende, also jünger als 21 Jahre, gewesen sein. Das Oberlandesgericht setzte insgesamt 44 Verhandlungstermine bis Januar 2026 an.

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