Das Land Baden-Württemberg muss einem im Grenzgebiet zu Bayern gelegenen Bauernhof keine Subventionen für Ländereien zahlen, die in Bayern liegen. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen wies die Klage des Betriebs nach Angaben vom Freitag ab. Der Milchviehbetrieb hatte in Baden-Württemberg Ausgleichszahlungen für benachteiligte landwirtschaftliche Flächen beantragt.
Diese können gezahlt werden, um ungünstige Standortbedingungen abzufedern - etwa wenn das Gebiet wie in dem Fall in den Bergen liegt. Der Betriebssitz des Hofs ist in Baden-Württemberg, dort bewirtschaftet er 100 bis 111 Hektar. Etwa 27 der bewirtschafteten Hektar Land liegen in Bayern.
Das zuständige Landratsamt in Baden-Württemberg bewilligte eine Ausgleichszulage für die in Baden-Württemberg gelegenen Ländereien, aber nicht für die bayerischen. Die dagegen erhobene Klage des Betriebs hatte nun keinen Erfolg.
Gemäß EU-Recht habe der Betrieb zwar Anspruch auf Subventionen, erklärte das Gericht - dieser Anspruch richte sich für die 27 bayerischen Hektar aber gegen Bayern, nicht gegen Baden-Württemberg. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Kläger kann noch die Zulassung der Berufung beantragen.
Wirtschaft
Urteil: Baden-Württemberg muss keine Subventionen für Ländereien in Bayern zahlen
- AFP - 16. Mai 2025, 09:57 Uhr

Das Land Baden-Württemberg muss einem im Grenzgebiet zu Bayern gelegenen Bauernhof keine Subventionen für Ländereien zahlen, die in Bayern liegen. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen wies die Klage des Betriebs ab.
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