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Umzug mit viel Papierkram verbunden

  • Lars Wallerang/wid - 15. September 2020, 12:55 Uhr

Der Umzug in eine neue Wohnung ist mit reichlich Aufwand verbunden. Mit Kistenschleppen allein ist es nicht getan. Denn es stehen auch einige Behörden-Gänge an. Die Experten des Versicherers ARAG sagen, was man alles beachten muss.


Der Umzug in eine neue Wohnung ist mit reichlich Aufwand verbunden. Mit Kistenschleppen allein ist es nicht getan. Denn es stehen auch einige Behörden-Gänge an. Die Experten des Versicherers ARAG sagen, was man alles beachten muss.

Wichtig ist zunächst eine Vermieterbescheinigung. Dieses Dokument, auch Wohnungsgeberbescheinigung genannt, muss bei einer An- oder Abmeldung beim Einwohnermeldeamt zwingend vorgelegt werden. Ein Mietvertrag reicht nach Auskunft der ARAG Experten nicht aus. Das Bundesmeldegesetz (BMG) sieht vor, dass der Vermieter dem Mieter den Ein- oder Auszug innerhalb von zwei Wochen schriftlich bestätigt. Alternativ kann der Vermieter die Daten dem Einwohnermeldeamt auch elektronisch übermitteln.

"Innerhalb von zwei Wochen müssen Sie sich beim Einwohnermeldeamt anmelden und Ihren Ausweis umschreiben lassen. Versäumen Sie die Ummeldefrist, riskieren Sie eine Geldbuße", so dei Experten.

Für eine Anmeldung benötigen deutsche Staatsbürger ihren Personalausweis oder Reisepass, bei ausländischen Staatsangehörigen ist der Reisepass oder ein entsprechendes Ersatzpapier nötig. Alle Personen, die in dem Haushalt leben werden, müssen Papiere vorlegen; im Haushalt lebende Kinder brauchen also einen Kinderreisepass.

Wer muss bei einem Umzug noch benachrichtigt werden? Die Bank, Krankenkasse, Versicherungen und das Finanzamt müssen auch über den Wohnungswechsel Bescheid wissen und die neue Adresse erfahren. Auch Einzugsermächtigungen und Daueraufträge - etwa für die Miete - müssen storniert oder neu angelegt werden.

Strom, Wasser und Gas müssen abgemeldet und die Zähler beim Auszug abgelesen werden. Hundehalter müssen sich zudem um die Ummeldung ihres Vierbeiners beim Bürger-, Ordnungs- oder Finanzamt kümmern.

Praktisch ist der Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post: Alles, was an die alte Adresse geschickt wurde, kommt damit direkt in der neuen Wohnung an. Zu denken ist auch an die Umadressierung von Zeitungen, Zeitschriften, Telefon- und Kabelanschlüssen und Rundfunkbeitrag.

Gegebenenfalls zieht auch das Auto mit um: Wer möchte, kann seit dem 1. Januar 2015 sein Kennzeichen behalten. Für einen Wechsel benötigt man den umgeschriebenen Personalausweis beziehungsweise die Meldebestätigung, Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief, die Elektronische Versicherungsbestätigung, neue Kennzeichen sowie die Berichte der letzten Haupt- und Abgasuntersuchung.

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