Wirtschaft

DIW-Chef kritisiert Merz-Vorstoß zu Grenzkontrollen scharf

  • dts - 24. Januar 2025, 19:22 Uhr
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Grenze zwischen Deutschland und Dänemark (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Unions-Kanzlerkandidat Friedrich Merz (CDU) stößt mit seiner Ankündigung, im Fall eines Wahlsiegs bei der Bundestagswahl dauerhafte Kontrollen an deutschen Grenzen einzuführen, auf Kritik.

Der wirtschaftliche Schaden von Grenzschließungen dürfte "noch größer sein als der durch die Strafzölle von Donald Trump auf deutsche Exporte", sagte der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Marcel Fratzscher, dem "Handelsblatt".

Dahinter steht die Sorge, dass Grenzkontrollen Lieferketten gefährden und die Produktion behindern könnten. Das würde die Wirtschaft "empfindlich" treffen, warnt Fratzscher. Belastungen entstünden zudem durch eine Verschärfung des Arbeitskräftemangels, da viele Menschen über die Grenze zur Arbeit pendelten. "Das Letzte, was die deutsche Wirtschaft jetzt braucht, ist eine kurzsichtige Politik, die auf dem Rücken von Unternehmen und Bürgern versucht, im Bundestagswahlkampf zu punkten", sagte der DIW-Chef.

Auch der Präsident des Groß- und Außenhandelsverbands (BGA), Dirk Jandura, sieht die Pläne des CDU-Chefs kritisch. "Einschränkungen der Personenfreizügigkeit, wie von Friedrich Merz angekündigt, können für den Groß- und Außenhandel Verzögerung und damit auch Kostensteigerung bedeuten", sagte Jandura dem "Handelsblatt". Andererseits zeigte der BGA-Präsident auch Verständnis für die Überlegungen. "Der Schutz des menschlichen Lebens hat immer Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen."

Der Speyrer Staatsrechtler Joachim Wieland warnte mit Blick auf das von Merz angestrebte "faktische Einreiseverbot" vor einem Rechtsbruch. Ein solches Verbot für Personen mit Schutzanspruch sei weder mit dem deutschen Grundrecht auf Asyl noch mit der Genfer Flüchtlingskonvention vereinbar, sagte Wieland dem "Handelsblatt". "Das Rechtsstaatsprinzip lässt es nicht zu, sich einfach über Rechtsnormen hinwegzusetzen, sondern erfordert gegebenenfalls deren Änderung."

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