Die französische Regierung hat die Aussetzung des EU-Lieferkettengesetzes sowie der Vorgaben für die Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen gefordert. "Unsere Unternehmen brauchen eine Vereinfachung, keinen zusätzlichen Verwaltungsaufwand", erklärte Frankreichs beigeordneter Europaminister, Benjamin Haddad, am Freitag im Onlinedienst X. Auch Deutschland spricht sich für Lockerungen bei den EU-Vorgaben für Unternehmen aus. Die EU-Kommission will bald Vorschläge machen.
Die Lieferkettenrichtlinie sollte "auf unbestimmte Zeit" verschoben werden, forderte Haddad. Für die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, die bereits gilt, forderte er eine Überarbeitung. Dafür werde er sich in den kommenden Tagen in Brüssel stark machen. Die französische Regierung folgt damit den Forderungen europäischer Unternehmen, die gegenüber China und den USA unter Donald Trump mehr Wettbewerbsfähigkeit fordern.
Das Lieferkettengesetz verpflichtet Unternehmen, negative Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf Menschenrechte und Umwelt auch in Drittländern zu ermitteln. Mögliche Folgen müssen sie laut Gesetzestext "verhindern, mildern, beenden und beheben". Außerdem müssen sie die Einhaltung von Umwelt- und Sozialstandards auch bei Lieferanten und Transportunternehmen überwachen.
Die Richtlinie war im vergangenen Mai unter anderem mit der Stimme Frankreichs im Rat der Mitgliedstaaten endgültig verabschiedet worden. Die Regeln greifen ab Juni 2026. Bis dahin müssen die Mitgliedstaaten die Vorgaben in nationalen Gesetzen umsetzen.
In Deutschland drehte sich die politische Debatte zuletzt vor allem um das bereits geltende deutsche Lieferkettengesetz. Sowohl Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) als auch Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatten Unterstützung zumindest für eine Aussetzung der deutschen Regeln signalisiert. Die europäischen sollen zudem möglichst unternehmerfreundlich umgesetzt werden.
Die Vorgaben zur Nachhaltigkeitsbericherstattung, die sogenannte CSR-Richtlinie, schreiben Unternehmen vor, dass und wie sie über Auswirkungen auf Mensch und Umwelt ihrer Geschäfte informieren müssen. Mit einer 2022 verabschiedeten Überarbeitung wird der Kreis der Unternehmen, die dazu verpflichtet sind, deutlich ausgeweitet. Die Regeln gelten seit Juli 2024, Unternehmen müssen sie also für ihre Geschäftsberichte für das vergangene Jahr beachten.
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte diese Woche beim Weltwirtschaftsforum in Davos eine Wettbewerbsoffensive versprochen. Ein erster Entwurf eines entsprechenden Strategiepapiers nennt unter anderem "eine weitreichende Vereinfachung in den Bereichen Berichterstattung über nachhaltige Finanzen, Sorgfaltspflicht im Bereich der Nachhaltigkeit und Taxonomie". Ein Fokus soll auf "kleineren Unternehmen entlang der Lieferketten" liegen, die "in der Praxis übermäßigen Berichterstattungsanforderungen ausgesetzt werden, die vom Gesetzgeber nie beabsichtigt waren".
Wirtschaft
Frankreich fordert Aussetzung von EU-Lieferkettengesetz und weiterer Umweltregeln
- AFP - 24. Januar 2025, 15:19 Uhr

Die französische Regierung hat die Aussetzung des EU-Lieferkettengesetzes sowie der Vorgaben für die Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen gefordert.
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