Wirtschaft

Gericht: Mündliche Auskunft von Reisebüro muss stimmen

  • AFP - 10. Januar 2025, 15:08 Uhr
Bild vergrößern: Gericht: Mündliche Auskunft von Reisebüro muss stimmen
Kreuzfahrtschiff vor Doha
Bild: AFP

Verbraucher müssen sich auf mündliche Auskünfte eines Reisebüro verlassen können. Bei unvollständigen oder falschen Angaben haftet der Reiseveranstalter, wie das Landgericht Rostock in einem am Freitag ergangenen Urteil entschied.

Verbraucher müssen sich auf mündliche Auskünfte eines Reisebüro verlassen können. Bei unvollständigen oder falschen Angaben haftet der Reiseveranstalter, wie das Landgericht Rostock in einem am Freitag ergangenen Urteil entschied. Im verhandelten Fall hatte ein Frau geklagt, deren Familie eine Kreuzfahrt in den Vereinigten Arabischen Emiraten nicht hatte antreten können, weil der Reisepass eines der Kinder nicht akzeptiert wurde.

Die Frau hatte die Reise durch den Persischen Golf über Katar und wieder zurück in die Emirate über ein Reisebüro gebucht. Dort war ihr auf explizite Nachfrage mitgeteilt worden, dass die Kinder für die Einreise in die Emirate einen noch mindestens sechs Monate gültigen Kinderreisepass brauchten.

Die emiratischen Behörden schrieben jedoch zusätzlich zu der nötigen Gültigkeitsdauer vor, dass der Reisepass nicht verlängert sein durfte. Auf den Pass des Sohnes traf dies zu. In den Emiraten gelang der Familie dann zwar die Einreise, der Reiseveranstalter verweigerte jedoch die Einschiffung. Die Familie konnte die Kreuzfahrt nicht antreten.

Vom Reiseveranstalter forderte die Frau nun die Erstattung des Reisepreises, der Auslagen für ein Hotel in den Emiraten, Verpflegung und Rückflug sowie Schadenersatz für die verpasste Reise.

Das Landgericht gab der Klägerin weitgehend Recht. Zwar sei unerheblich, dass der verlängerte Pass bei der Einreise nicht aufgefallen war. Der Reiseveranstalter habe das Recht, unter Verweis auf die geltenden Vorschriften die Einschiffung zu verweigern. Doch die Klägerin sei im Reisebüro falsch beraten worden, die Mitarbeiterin hätte darauf hinweisen müssen, dass Kinderreisepässe nicht verlängert sein dürfen.

Das Gericht betonte dabei die Bedeutung des gesprochenen Wortes: Auch wenn vom Reiseveranstalter schriftlich übersandte Informationen zu den Einreisebedingungen "inhaltlich richtig und hinreichend deutlich" sind, habe die vom Reisebüro mündlich erteilte Information Vorrang. Auch sei der Verbraucher nicht dazu verpflichtet, mündlich erteilte Angaben noch einmal nachzuprüfen.

Weitere Meldungen

Trump kündigt neue Zölle an - nennt in Antrittsrede aber keine Einzelheiten

Der neue US-Präsident Donald Trump hat in seiner Antrittsrede eine Reihe wirtschaftspolitischer Maßnahmen angekündigt. Er werde fremde Staaten "besteuern" und Zölle erheben,

Mehr
Bericht: Trump wird nicht sofort Zölle verhängen - Dollar fällt

Der neue US-Präsident Donald Trump wird laut dem "Wall Street Journal" nicht sofort nach seinem Amtsantritt neue Zölle verhängen. Trump wolle vielmehr zunächst ein Memorandum

Mehr
Handelsstreit mit China: EU zieht wegen Patentschutz erneut vor WTO

Im Handelsstreit mit China zieht die Europäische Union erneut vor die Welthandelsorganisation (WTO). Die EU-Kommission warf Peking am Montag vor, europäische

Mehr

Top Meldungen

Trump in Antrittsrede: USA holen sich den Panamakanal "zurück"

Der neue US-Präsident Donald Trump hat in seiner Antrittsrede bekräftigt, dass er die Kontrolle seines Landes über den Panamakanal wiederherstellen will. Die USA würden sich

Mehr
Mehr als zwei Wochen ohne Strom: Transnistrien will Gas aus Moldau kaufen

Nach fast drei Wochen Lieferstopp aus Russland hat der Anführer der pro-russischen Kräfte in der moldauischen Region Transnistrien sich zum Kauf von Erdgas aus Moldau bereit

Mehr
Deutscher Aktienindex übersteigt erstmals Marke von 21.000 Punkten

Der Deutsche Aktienindex (Dax) hat am Montag erstmals überhaupt den Wert von 21.000 Punkten überstiegen. Am frühen Nachmittag erreichte das Börsenbarometer zwischenzeitlich

Mehr