Finanzen

Kabinett einigt sich auf Gesetz für einfacheren Gebäudetyp E

  • dts - 6. November 2024, 13:29 Uhr
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Baustelle (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Die Bundesregierung hat am Mittwoch einen Entwurf für das Gebäudetyp-E-Gesetz verabschiedet. Durch die Änderung des Bauvertragsrechts soll es nun einfacher werden, mit dem Gebäudetyp E von gesetzlich nicht zwingenden Standards abzuweichen, teilte das Bundesjustizministerium mit. Insbesondere der Verzicht auf reine Komfortstandards soll so einfacher werden. Fachleute schätzen, dass sich dadurch jedes Jahr über 8 Milliarden Euro Baukosten einsparen lassen.

"Bauen in Deutschland ist zu teuer. Das ist ein wesentlicher Grund für den Wohnungsmangel", erklärte dazu Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). "Die Kosten müssen also runter - insbesondere beim Neubau von Wohnungen."

Gutes Wohnen hänge nicht davon ab, dass jede existierende DIN-Norm eingehalten ist. "Wer möchte, muss auf die Einhaltung von Komfortstandards verzichten können. Das geltende Bauvertragsrecht macht solche Vereinbarungen unnötig kompliziert. Wir wollen das Bauvertragsrecht deshalb anpassen - und so Bauen einfacher, unbürokratischer und günstiger machen."

Der Minister erwartet, dass das Gesetz zum "Bau-Booster" wird. "Klar ist auch: Es geht um Wahlfreiheit beim Wohnkomfort - nicht um Kompromisse bei der Sicherheit. Alle sollen sich den Wohnstandard aussuchen können, der zu ihren Wünschen passt - und zu ihrem Geldbeutel."

Ohne eine ausdrückliche Vereinbarung soll die Einhaltung von reinen Komfortstandards dem Gesetzentwurf zufolge künftig nicht geschuldet sein. Im Verhältnis zwischen Bauunternehmen und Verbrauchern sollen allerdings besondere Hinweispflichten gelten: Bauunternehmen sollen Verbraucher darauf hinweisen müssen, in welchen "Baubereichen" von technischen Normen und Regeln abgewichen wird.

Zudem soll es einfacher werden, innovative, nachhaltige oder kostengünstige Bauweisen und Baustoffe zu verwenden. Zu diesem Zweck soll die Bundesregierung ermächtigt werden, durch Rechtsverordnung technische Normen und Regeln zu bestimmen, die die Nutzung von innovativen, nachhaltigen oder kostengünstigen Bauweisen oder Baustoffen erheblich erschweren. Von solchen Normen sollen Bauunternehmen künftig einfacher abweichen können.

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