Wirtschaft

Kritik an EU-Gesetz gegen Abholzung: Brüssel schlägt Aufschub um ein Jahr vor

  • AFP - 2. Oktober 2024, 14:53 Uhr
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Geschützer Regenwald in Ecuador
Bild: AFP

Auf Druck aus Deutschland und zahlreichen anderen Ländern hat die EU-Kommission einen Aufschub der umstrittenen Vorschriften gegen Abholzung vorgeschlagen. Die Vorschriften für Unternehmen sollen nun erst ab dem 30. Dezember 2025 greifen.

Auf Druck aus Deutschland und zahlreichen anderen Ländern hat die EU-Kommission einen Aufschub der umstrittenen Vorschriften gegen Abholzung vorgeschlagen. Brüssel legte am Mittwoch einen Entwurf vor, nach dem die Vorschriften für Unternehmen erst ab dem 30. Dezember 2025 greifen sollen und nicht wie bislang geplant zum Ende dieses Jahres. Unionsvertreter forderten sogleich weitere Änderungen an dem Gesetz, die Grünen warnten davor.

Das EU-Gesetz für entwaldungsfreie Lieferketten verbietet den Verkauf von Produkten, deren Anbaugebiete nach 2020 abgeholzt wurden. Neben Kaffee, Palmöl und Soja gilt dies auch für Kakao, Kautschuk und Rindfleisch. Für große Unternehmen sollen die Vorschriften dem Vorschlag vom Mittwoch zufolge ab Ende 2025 greifen, für kleine und mittlere Firmen verschiebt sich der Stichtag auf den 30. Juni 2026.

"Drei Monate vor dem geplanten Umsetzungstermin haben mehrere internationale Partner wiederholt ihre Besorgnis über den Stand ihrer Vorbereitungen zum Ausdruck gebracht", begründete die Kommission ihre Entscheidung. Die Behörde verwies zudem auf Bedenken aus den Mitgliedstaaten selbst.

Erst in der vergangenen Woche hatte Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) erneut eine Verschiebung des Gesetzes gefordert. Die Bundesregierung fürchtet eine "überbordende Bürokratie" unter anderem für deutsche Forstwirte, weil entscheidende Details der Vorschriften weiter ungeklärt sind. Bislang fehlt etwa eine Einstufung Deutschlands und anderer EU-Staaten als Länder mit einem niedrigen Risiko für den Waldbestand, die etwa Nachweispflichten für Unternehmen deutlich verringern würde.

Mehrere Wirtschaftsbereiche hatten die geplante Verordnung wegen der mangelnden Vorbereitung kritisiert, darunter die Süßwarenindustrie und die Zeitungsverleger. Die Unternehmen sollen die Einhaltung mit Hilfe von satellitengestützten Ortsdaten in den Anbauländern sicherstellen und an Brüssel berichten. Auch eine entsprechende Software ist bislang allerdings nicht flächendeckend zugänglich.

"Das ist zu diesem Zeitpunkt der einzig richtige Schritt", begrüßte die CDU-Europaabgeordnete Christine Schneider die Verschiebung. Sie forderte zusätzliche Änderungen am Gesetzestext: "In der gegenwärtigen Form ist die Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten zu bürokratisch und macht die Befolgung zu aufwendig". Das gelte insbesondere für die Erfassung von Ortsdaten zur Herkunft von Produkten wie Kaffeebohnen.

"Wir müssen jetzt sicherstellen, dass mit der Verschiebung nicht die Büchse der Pandora geöffnet und das Gesetz nicht abgeschwächt wird", warnte hingegen die Grünen-Europaabgeordnete Anna Cavazzini. Sie warf Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) vor, die für die Unternehmen entscheidenden Einzelheiten in den vergangenen Monaten zurückgehalten zu haben. Cavazzini sprach von einem "Trauerspiel".

Das Europaparlament und der Rat der 27 Mitgliedsländer müssen der Verschiebung noch zustimmen. Beide müssen den Entwurf vor Ende des Jahres absegnen, damit er in Kraft treten kann.

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