Das Gericht der Europäischen Union hat das Verbot bestätigt, Rechtsberatung für die russische Regierung, russische Unternehmen oder Organisationen anzubieten. Darin liegt kein Verstoß gegen die Charta der Grundrechte, wie das Gericht am Mittwoch in Luxemburg entschied. Klagen von Anwälten wurden abgewiesen. (Az. T-797/22 u.a.)
Das Verbot gehört zu einem Sanktionspaket vom Oktober 2022. Es gilt nicht für Rechtsberatung im Zusammenhang mit einem Gerichts-, Verwaltungs- oder Schiedsverfahren, wie das Gericht ausführte. Auch Rechtsberatung von natürlichen Personen falle nicht unter das Verbot.
Das Verbot verfolge Ziele, die dem Gemeinwohl dienten, erklärte das Gericht. Es taste die grundlegende Aufgabe von Anwältinnen und Anwälten in einer demokratischen Gesellschaft in ihrem Wesensgehalt nicht an.
Vor Gericht gezogen waren belgische Rechtsanwaltskammern und einzelne Anwälte sowie anwaltliche Vereinigungen aus Frankreich. Sie hatten nun keinen Erfolg. Gegen die Urteile kann aber noch vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgegangen werden.
Der EuGH entschied im September, dass ein Notar einen Kaufvertrag über eine Immobilie in Deutschland, die zuvor einer russischen Firma gehörte, beurkunden darf. Er verstoße damit nicht gegen die Sanktionen gegen Russland, weil es sich nicht um Rechtsberatung handle.
Brennpunkte
EU-Gericht bestätigt Verbot von Rechtsberatung für russische Regierung und Firmen
- AFP - 2. Oktober 2024, 11:20 Uhr
Das Gericht der Europäischen Union hat das Verbot bestätigt, Rechtsberatung für die russische Regierung, russische Unternehmen oder Organisationen anzubieten. Darin liegt kein Verstoß gegen die Charta der Grundrechte.
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