Die denkmalgeschützte frühere Hofsynagoge im nordrhein-westfälischen Detmold darf nicht abgerissen werden. Das Oberverwaltungsgericht Münster entschied am Donnerstag, dass der Eigentümer keine Abrissgenehmigung bekommt. Das Gebäude aus dem 17. Jahrhundert steht schon seit Ende der 80er Jahre leer, der Eigentümer wollte an der Stelle Parkplätze bauen.
Damit geht ein langer Rechtsstreit vorläufig zu Ende. 1988 wurde das Haus als Beispiel eines innerstädtischen Gartenhauses in die Denkmalliste der Stadt eingetragen. 2010 beantragte die frühere Eigentümerin, dass es abgerissen werden sollte. Daraufhin wurde die Geschichte des Gebäudes erneut untersucht. Experten fanden heraus, dass es 1633 als jüdischer Betsaal errichtet worden war.
Es sei 110 Jahre lang der Mittelpunkt jüdischen Lebens in Detmold gewesen. Nach einem Umbau Mitte des 19. Jahrhunderts sei es als Zweifamilienhaus genutzt worden. Die Denkmalwertbegründung wurde nach den neuen Erkenntnissen erweitert. 2018 verbot die Stadt den Abriss.
Der Kläger, der das Grundstück inzwischen gekauft hatte, zog vor das Verwaltungsgericht in Minden. Dort hatte er keinen Erfolg, weswegen er sich an das Oberverwaltungsgericht wandte.
Er argumentierte, dass der historische Sachverhalt nicht genügend aufgeklärt worden sei. Außerdem sei das unbewohnte Gebäude höchstens noch als Kopie zu retten und ihm wirtschaftlich nicht zuzumuten.
Seine Berufung hatte aber nun keinen Erfolg. Es müsse nicht noch einmal geprüft werden, ob die fachlichen Einschätzungen zur Baugeschichte tragfähig seien, erklärte das Gericht. Auch sei es noch möglich, das Denkmal zu erhalten.
Der Eigentümer könne sich nicht darauf berufen, dass er das nicht bezahlen könne. Denn die Stadt habe über Jahre hinweg mehrmals angeboten, das Gebäude zu kaufen, zuletzt in der Gerichtsverhandlung.
Das Oberverwaltungsgericht ließ keine Revision zu. Dagegen kann der Kläger aber noch Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einlegen.
Brennpunkte
Urteil: Denkmalgeschützte frühere Synagoge in Detmold darf nicht abgerissen werden
- AFP - 19. September 2024, 15:24 Uhr
Die denkmalgeschützte frühere Hofsynagoge im nordrhein-westfälischen Detmold darf nicht abgerissen werden. Das Oberverwaltungsgericht Münster entschied, dass der Eigentümer keine Abrissgenehmigung bekommt.
Weitere Meldungen
Die Ukraine hat nach eigenen Angaben ein Öl-Terminal auf der von Russland Russland annektierten Halbinsel Krim angegriffen. In der Nacht zum Montag sei ein "erfolgreicher
MehrDie UNO warnt vor einer zunehmenden Unberechenbarkeit des Wasserkreislaufes der Erde infolge des Klimawandels. Die zur UNO  gehörende Weltorganisation für Meteorologie (WMO)
MehrTel Aviv (dts Nachrichtenagentur) - In Israel hat es auch zum ersten Jahrestag des Angriffs vom 7. Oktober Raketenalarm gegeben. Im Großraum Tel Aviv und anderen Orten in der
MehrTop Meldungen
Wegen der sich weiter zuspitzenden Lage in Nahost ist der Öl-Preis merklich gestiegen. Ein Barrel der Nordsee-Öl-Sorte Brent wurde am Montagvormittag für knapp 80 Euro
MehrDie Preise für Kfz-Ersatzteile wie Scheinwerfer, Rückleuchten und Kofferraumklappen sind nach Angaben der Versicherungswirtschaft weiter stark gestiegen. Zwischen August 2023
MehrBerlin (dts Nachrichtenagentur) - Führende Ökonomen sehen die wirtschaftspolitischen Vorstellungen der AfD kritisch. Die Vorschläge der Partei seien "von Widersprüchen
Mehr