Politik

Rechnungshof kritisiert geplante Novelle des Abgeordnetengesetzes

  • AFP - 5. September 2024, 14:18 Uhr
Bild vergrößern: Rechnungshof kritisiert geplante Novelle des Abgeordnetengesetzes
Der Plenarsaal des Bundestags
Bild: AFP

Der Bundesrechnungshof hat eine geplante Novelle des Abgeordnetengesetzes zur Öffentlichkeitsarbeit der Bundestagsfraktionen kritisiert. Diese schließe Regelungslücken nur bedingt und schaffe gleichzeitig neue verfassungsrechtliche Risiken.

Der Bundesrechnungshof hat eine geplante Novelle des Abgeordnetengesetzes zur Öffentlichkeitsarbeit der Bundestagsfraktionen kritisiert. Diese schließe Regelungslücken nur bedingt und schaffe gleichzeitig neue verfassungsrechtliche Risiken, heißt es in einem am Donnerstag vorgestellten Sonderbericht des Rechnungshofs. Konkret geht es darum, wie viel Parteienwerbung die Fraktionen in ihren Social-Media-Auftritten betreiben dürfen und wie gegen eine unerlaubte Nutzung vorgegangen werden kann.

Der Bundesrechnungshof hatte Anfang des Jahres einen Großteil der Social-Media-Aktivitäten der Fraktionen für rechtlich unzulässig erachtet, weil darin nicht nur über Tätigkeiten innerhalb der Fraktionen informiert, sondern auch direkte oder indirekte Parteienwerbung verbreitet wurde. Dies ist nach derzeitiger Gesetzeslage nicht erlaubt und gefährde "die verfassungsrechtliche Legitimation der Fraktionsfinanzierung", beurteilte der Rechnungshof.

Der Rechnungshof empfahl dem Bundestag daher eine Reform der Regeln für die Öffentlichkeitsarbeit. Die Ampel-Fraktionen und die Union erarbeiteten einen Gesetzentwurf. Dieser sieht vor, dass die Fraktionen frei über Mittel, Ort, Zeit und Häufigkeit der Social-Media-Aktivitäten entscheiden sollen und nicht an ein politisches Neutralitätsgebot gebunden sind. Auch darin sieht der Rechnungshof verfassungsrechtliche Risiken: "Die Grenzen zwischen Fraktions- und Parteiarbeit verschwimmen", kritisierte die Behörde.

Der Rechnungshof hatte den Bundestag zudem aufgefordert, Sanktionen für Regelverstöße wie die unerlaubte Verwendung von Fraktionsgeldern einzuführen. Dies sei nicht umgesetzt, moniert der Rechnungshof nun. Auch bestehe weiterhin keine Pflicht, nicht erlaubte Social-Media-Inhalte zu löschen. Gelobt wird dagegen der Plan, dass für die Fraktionen in den sechs Wochen vor einer Bundestagswahl strengere Regeln für die Auftritte in den sozialen Medien gelten sollen.

Der Bund stellt den Bundestagsfraktionen derzeit jährlich und 140 Millionen Euro sowie Sachleistungen zur Verfügung. Daraus finanzieren sie auch ihre Öffentlichkeitsarbeit einschließlich ihrer Auftritte in den sozialen Medien.

Weitere Meldungen

Umfrage sieht AfD vor Landtagswahl in Brandenburg weiter knapp vor SPD

Drei Tage vor der Landtagswahl in Brandenburg am Sonntag liegt die AfD laut einer Umfrage weiter knapp vor der regierenden SPD von Ministerpräsident Dietmar Woidke. Laut der am

Mehr
Frankreichs Premierminister stellt Macron Regierung vor - Barrot soll Außenminister werden

Am Vorabend der erwarteten Vorstellung der neuen französischen Regierung sind am Donnerstagabend in Paris erste Namen bekannt geworden. Außenminister soll der bisherige

Mehr
Habeck besucht VW-Werk in Emden

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) besucht am Freitag (08.00 Uhr) das VW-Werk im niedersächsischen Emden. Der Besuch erfolgt inmitten von Unsicherheiten über die

Mehr

Top Meldungen

DHL will mit Zukäufen wachsen

München (dts Nachrichtenagentur) - Der Logistikkonzern DHL will mit Zukäufen weiter wachsen und so den zuletzt schwächelnden Aktienkurs wieder nach oben treiben. "Wir wollen

Mehr
DHL erwartet kurzfristig keinen Aufschwung in Deutschland

München (dts Nachrichtenagentur) - DHL-Chef Tobias Meyer hat vor Gefahren für die Weltwirtschaft gewarnt. "Wir werden dieses Jahr keine große Erholung sehen, jedenfalls nicht

Mehr
Axel-Springer-Konzern soll aufgespalten werden

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Der Medienkonzern Axel Springer hat eine Aufspaltung seiner Geschäfte angekündigt. Die neue Unternehmensstruktur sehe vor, Axel Springer als

Mehr