Eisenbahnunternehmen sollen Entschädigungs- und Erstattungsanträge künftig auch auf elektronischem Wege annehmen müssen. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, der nun im Verkehrsausschuss verabschiedet worden ist. Einige Eisenbahnunternehmen bestehen aktuell noch auf der Papierform, was nach Auffassung der Regierung nicht mehr zeitgemäß ist. Der Gesetzentwurf sieht darüber hinaus eine Verpflichtung zur Verbesserung der Fahrradbeförderung vor. Außerdem sollen Eisenbahnunternehmen und Bahnhofbetreiber künftig eine Anlaufstelle für Menschen mit Behinderung anbieten müssen.
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Fahrgastrechte bei der Bahn - Entschädigung künftig immer auch online
- Holger Holzer/SP-X - 24. Mai 2023, 16:02 Uhr
Wer wegen Verspätungen oder Zugausfällen Geld zurückhaben will, muss den Antrag bislang häufig auf Papier einreichen. Das soll sich bald ändern.
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