Mit dem Wegfall der Maskenpflicht in Bus und Bahn wird sie in der Regel auch am Arbeitsplatz nicht mehr gelten: Die Bundesregierung beschloss am Mittwoch neben dem Ende der Vorgabe für Fernzüge und -busse auch das vorzeitige Ende der Corona-Arbeitsschutzverordnung zum 2. Februar. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) erklärte, angesichts der stark fallenden Anzahl der Neuerkrankungen seien bundeseinheitliche Vorgaben zum betrieblichen Infektionsschutz nicht mehr nötig.
In Einrichtungen der medizinischen Versorgung und Pflege seien weiterhin Corona-spezifische Regelungen des Infektionsschutzgesetzes zu beachten, erklärte Heil. "In allen anderen Bereichen können Arbeitgeber und Beschäftigte jedoch künftig eigenverantwortlich festlegen, ob und welche Maßnahmen zum Infektionsschutz am Arbeitsplatz erforderlich sind." Die bisherigen Regeln galten ursprünglich noch bis Anfang April.
Die Corona-Arbeitsschutzverordnung habe in der Vergangenheit und insbesondere in den Hochphasen der Pandemie wichtige Dienste geleistet, erklärte Heil weiter. Dank der umfangreichen Schutzmaßnahmen hätten Ansteckungen im Betrieb verhindert und Arbeits- und Produktionsausfälle vermieden werden können.
Seit Anfang Oktober galt bereits eine überarbeitete Corona-Arbeitsschutzverordnung. Angepasst an die konkrete Situation sollten Hygienekonzepte weiterhin umgesetzt werden, Abstandsregeln, Maskentragen und Lüften sollte weiterhin dort erfolgen, wo andere Maßnahmen nicht ausreichten. Arbeitgeber sollten außerdem prüfen, ob sie Homeoffice anbieten oder Testangebote machen - eine Verpflichtung dazu gab es aber nicht mehr.
Zuletzt waren die Corona-Schutzmaßnahmen in vielen anderen Bereichen bereits gelockert oder abgeschafft worden. So haben einige Bundesländer die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr bereits gekippt; die übrigen wollen dies spätestens bis zum 2. Februar tun.
Hintergrund ist die Ankündigung der Bundesregierung von Mitte Januar, die Maskenpflicht in Bahnen und Bussen des Fernverkehrs zu diesem Datum abzuschaffen. Der noch ausstehende Kabinettsbeschluss dazu fiel nun am Mittwoch, wie Regierungssprecher Steffen Hebestreit mitteilte. Die vorzeitige Aufhebung sei durch die "sich abschwächende Infektionslage" möglich geworden, sagte er in Berlin.
Wirtschaft
Corona-Sonderregeln in Unternehmen fallen zum 2. Februar weg
- AFP - 25. Januar 2023, 13:38 Uhr

Mit dem Wegfall der Maskenpflicht in Bussen und Bahnen gilt sie auch am Arbeitsplatz nicht mehr: Die Bundesregierung beschloss am Mittwoch das vorzeitige Ende der Corona-Arbeitsschutzverordnung zum 2. Februar.
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