Die Staatsanwaltschaft in Russland hat am Montag neun Jahre Haft für den inhaftierten Kreml-Kritiker Ilja Jaschin gefordert. Das gaben seine Unterstützer in Online-Netzwerken bekannt. Dem 39-jährigen Abgeordneten im Moskauer Stadtrat wird vorgeworfen, "falsche Informationen" über die russische Armee verbreitet und "zum Hass" angestiftet zu haben, was mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden kann.
Jaschin war im Juni in einem Moskauer Park festgenommen worden, nachdem er in einem Youtube-Video über den "Mord an Zivilisten" im ukrainischen Butscha gesprochen hatte. Er nannte die Geschehnisse in dem Kiewer Vorort ein "Massaker". Auf seinem Youtube-Kanal folgen ihm 1,3 Millionen Menschen.
Jaschin ist einer der letzten noch in Russland verbliebenen lautstarken Kritiker der Regierung. Auch seine Festnahme hinderte ihn nicht daran, die Behörden scharf zu kritisieren und die Militärintervention in der Ukraine anzuprangern.
Jaschin gilt als Verbündeter des inhaftierten Oppositionsführers Alexej Nawalny und stand auch dem Oppositionspolitiker Boris Nemzow nahe, der 2015 in der Nähe des Kreml ermordet worden war.
Bei einer Gerichtsanhörung im vergangenen Monat zeigte Jaschin mit den Fingern das Friedenszeichen und sagte, er sei bereit, "mit meiner Freiheit zu bezahlen", um im Land zu bleiben.
Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, "Russland beträchtlichen Schaden zugefügt" und "politische Spannungen verstärkt" zu haben, während russische Soldaten in der Ukraine kämpfen würden. Ihm wird auf Grundlage von Gesetzesartikeln der Prozess gemacht, die kurz nach Beginn der Offensive in der Ukraine eingeführt wurden.
Brennpunkte
Staatsanwaltschaft fordert neun Jahre Haft für Kreml-Kritiker Jaschin
- AFP - 5. Dezember 2022, 16:05 Uhr

Die Staatsanwaltschaft in Russland hat am Montag neun Jahre Haft für den inhaftierten Kreml-Kritiker Ilja Jaschin gefordert. Das gaben seine Unterstützer in Online-Netzwerken bekannt. Dem 39-jährigen Abgeordneten im Moskauer Stadtrat wird vorgeworfen, 'falsche Informationen' über die russische Armee verbreitet und 'zum Hass' angestiftet zu haben, was mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden kann.
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