Vollverschleierte Frauen dürfen in Deutschland nicht Auto fahren. Wie das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden hat, verstößt das Tragen eines Niqab gegen das Verhüllungsverbot am Steuer. Die Sicherheit im Straßenverkehr ist demnach höher zu bewerten als die mittelbare Beeinträchtigung der Religionsfreiheit.
Geklagt hatte eine muslimische Autofahrerin, die wegen des Tragens eines Vollschleiers am Steuer mit einem Bußgeld von 66 Euro belegt worden war. Sie legte Rechtsbeschwerde ein, da sie sich in der Ausübung ihrer Religion behindert fühlt. Das Gericht erkannte jedoch allenfalls eine mittelbare Beeinträchtigung, die zudem gerechtfertigt sei. Das Verbot der Gesichtsverhüllung diene im repressiven Sinne der Feststellung der Identität von Kraftfahrzeugführern bei automatisierten Verkehrskontrollen. Darüber hinaus habe es eine präventive Wirkung, da sich Fahrer eher an die Verkehrsregeln halten, wenn sie identifizierbar sind. Das Verhüllungsverbot diene damit der Sicherheit des Straßenverkehrs und hochrangiger Rechtsgüter anderer Verkehrsteilnehmer. (IV-2 RBs 73/22)
Motor
Recht: Niqab am Steuer - Sicherheit statt Religionsfreiheit
- Holger Holzer/SP-X - 19. August 2022, 13:09 Uhr
Autofahrer dürfen ihr Gesicht nicht unkenntlich machen. Auch religiöse Regeln erlauben keine Ausnahme.
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