Eine Kommune kann nicht für das Verblassen ihrer Sonder-Parkausweise verantwortlich gemacht werden. Das musste der Inhaber einer Schwerbehinderten-Parkberechtigung vor dem Landgericht Koblenz erkennen, dessen Fahrzeug wegen eines nicht mehr lesbaren Dienstsiegels abgeschleppt worden war. Von der Stadt verlangte er die Übernahme der Abschlepp- und Anwaltskosten, weil diese einen mangelhaften Ausweis ausgestellt habe, der entweder gar nicht gestempelt oder bei dem eine zu schnell verblassende Stempelfarbe verwendet worden sei.
Das Gericht lehnte die Klage ab. Nach Zeugenvernahme war es überzeugt, dass der Ausweis ordnungsgemäß gestempelt ausgegeben worden war. Wenn der Stempel später durch die Sonne verblasse, falle das in den Verantwortungsbereich des Bürgers. Es stelle keine Pflichtverletzung dar, wenn die Behörde keine lichtbeständige Farbe verwende, zitiert ,,RA Online" aus dem Urteil. (Az.: 1 O 328/21)
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Recht: Behinderten-Parkausweis - Stadt muss nicht lichtbeständig stempeln
- Holger Holzer/SP-X - 11. August 2022, 10:00 Uhr
Tinte und Stempelfarbe verblassen in der Sonne langsam. Wenn ein Behindertenparkausweis dadurch ungültig wird, ist dafür nicht die Kommune verantwortlich.
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