Arbeitnehmer mit geringerem Einkommen können ab sofort die Mobilitätsprämie für 2021 beantragen. Die Regelung ist Teil des Klimaschutzprogrammes 2030 und soll Berufstätige entlasten, die keine Einkommenssteuer zahlen und somit nicht von der klassischen Pendlerpauschale profitieren.
Beantragen kann die Mobilitätsprämie beim Finanzamt, wer mit dem zu versteuernden Einkommen unter dem jährlichen Grundfreibetrag von 9.744 Euro liegt (Ehepaare: 19.488 Euro). Die Höhe der Prämie beträgt 14 Prozent der Entfernungspauschale, also 4,9 Cent ab dem 21. Kilometer, und wird gewährt, wenn mit den Fahrtkosten der Arbeitnehmer-Pauschbetrag überschritten wird. Das gilt laut Bundesverband der Lohnsteuerhilfen (BVL) auch für wöchentliche Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung. Ausgezahlt wird ab einer Höhe von 10 Euro.
Die Mobilitätprämie lohnt sich laut BVL besonders für Auszubildende mit langem Arbeitsweg. Bei ihnen liegt das zu versteuernde Einkommen häufig unter dem Grundfreibetrag. Weil sei daher keine Steuern zahlen, profitieren sie nicht von einer Steuerersparnis für den Aufwand, der aufgrund der täglichen Fahrten zur Ausbildungsstätte entsteht.
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Mobilitätsprämie - Anträge ab sofort möglich
- Holger Holzer/SP-X - 21. Januar 2022, 09:30 Uhr

Geringverdiener mit langem Arbeitsweg nutzt die Pendlerpauschale wenig. Ab diesem Jahr können sie von einer Alternative profitieren.
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