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Recht: Radunfall auf Wirtschaftsweg - Mit Gefahren ist zu rechnen

  • Holger Holzer/SP-X - 13. Januar 2022, 09:50 Uhr
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Wenig genutzte Wirtschaftswege brauchen nicht so gut befestigt sein wie normale Straßen Foto: SP-X

Wenig genutzte Wirtschaftswege brauchen nicht so gut befestigt sein wie normale Straßen. Radfahrer müssen damit rechnen.  

Auf unbefestigten Seitenstreifen von Wirtschaftswegen müssen Radfahrer mit erhöhter Unfallgefahr rechnen. Bei einem Sturz steht ihnen kein Schmerzensgeld zu, wie aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm hervorgeht.  

In dem verhandelten Fall war eine Radlerin bei einem Ausweichmanöver auf einem Wirtschaftsweg von der Fahrbahn abgekommen und auf den zehn Zentimeter tiefer liegenden Seitenstreifen geraten, wo es zu einem Sturz kam. Wegen des fehlenden Hinweises auf diese Gefahr verklagte sie die zuständige Gemeinde auf Schmerzensgeld.  

Ohne Erfolg. Das Gericht konnte keine besondere Gefahrenstelle erkennen, vor der hätte gewarnt werden müssen. Radfahrer müssen auf Wirtschaftswegen demnach mit Unebenheiten und unbefestigten Seitenstreifen rechnen. Die Kommune sei bei einem Weg mit geringerer Bedeutung für den Verkehr nicht verpflichtet, für ein ,,gleichförmiges Niveau des Seitenstreifens" zu sorgen. Um den Sturz sicher zu verhindern, hätte die Radfahrerin nach Ansicht des Richters zudem absteigen können. (Az.: 11 U 101/20)

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