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Ratgeber: Kfz-Versicherungswechsel - Vor dem Abschluss kommt Recherche

  • Elfriede Munsch/SP-X - 19. Oktober 2021, 13:42 Uhr
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Da zum Jahresende die meisten Kfz-Versicherungsbeiträge kündbar sind, werben die Assekuranzen zurzeit kräftig um Kunden Foto: SPX

Es ist wieder so weit: Die Versicherungsunternehmen machen wechselwillige Autofahrer werbewirksam auf ihre Angebote aufmerksam. Doch vor dem Wechsel steht noch ein wenig Vergleichsarbeit an.

Da zum Jahresende die meisten Kfz-Versicherungsbeiträge kündbar sind, werben die Assekuranzen zurzeit kräftig um Kunden.

Jetzt schon ist Bewegung im Tarifangebot. Die Preisvergleichsportale Verivox und Check24 haben etwa ermittelt, dass die Tarife für Neuverträge gegenüber dem vergangenen Jahr bereits günstiger geworden sind. In den kommenden Wochen dürfte sich der Trend fortsetzen. Grund ist eine gesunkene Zahl an Schadensfällen während der Corona-Lockdowns. Wer zu einem anderen Anbieter wechselt, kann also viel Geld sparen. Allerdings sollte man nicht blindlings das Versicherungsunternehmen wechseln. Ein paar Dinge gilt es vor einem Wechsel zu beachten.

Man sollte sich im Vorfeld schlau machen, dass das eigene Fahrzeug auch ohne Probleme einen neuen Versicherer findet. Fährt man ein ungewöhnliches Auto oder einen Fahrzeugtyp, der gerne gestohlen wird, kann es unter Umständen schwierig werden, eine Assekuranz für Vollkasko- oder Teilkaskoschutz zu finden. Oder es wird sogar teurer als zuvor.

Erster Anhaltspunkt für eine Recherche können die kostenlosen Online-Vergleichsportale sein. Sie bieten einen schnellen Überblick. Am besten man nutzt gleich mehrere Portale. Man muss allerdings bedenken, dass diese nicht immer alle Assekuranzen aufführen. Anlaufstellen sind auch die Internetseiten der Direktversicherungen. Auch hier lässt sich schnell ein Preisvergleich vornehmen. Ein Anruf beim eigenen Versicherer oder - sofern vorhanden - beim Versicherungsvertretet ermöglicht ebenfalls Preisabfragen und vielleicht auch interessente Angebote.

Bleibt die Frage: Wie sieht der gewünschte Versicherungsschutz aus? Ist ein Rundum-Schutz mit Vollkasko, die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung oder der Mittelweg mit der Teilkasko gefragt? Die Beantwortung dieser Frage kann nur individuell erfolgen.

Gesetzlich vorgeschrieben ist in Deutschland die Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie deckt etwa die Reparaturkosten an einem Fremdfahrzeug ab. Hier sollte man auf eine möglichst hohe Deckungssumme achten. Die Vollkaskoversicherung schützt unter anderem auch vor Vandalismus, wie absichtlich beigebrachten Lackkratzern. Vor allem bei neueren Fahrzeugen empfiehlt sich diese zusätzliche Absicherung auch gegenüber einem Totalschaden. Ist das Fahrzeug drei Jahre oder älter, lohnt sich möglicherweise der Wechsel in eine Teilkasko. Diese deckt unter anderem noch Reparaturkosten bei Glasbruch und elementare Schäden wie Sturm, Hagel oder einem Blitzschlag ab. Auch durch Marderbisse verursachte Schäden an Kabeln oder Schläuchen sind durch die Teilkasko gedeckt. Meist wird diese Versicherung mit einer Selbstbeteiligung von 150 Euro pro Schadensfall abgeschlossen.

Hat man schließlich ein günstiges Angebot erhalten, muss der alte Vertrag gekündigt werden. Da die meisten Kfz-Versicherungsverträge für ein Kalenderjahr abgeschlossen werden, kann man sie bis zum 30. November ohne besonderen Anlass kündigen. Eine Kündigung muss auf jeden Fall schriftlich erfolgen. Ein formloses Anschreiben reicht. Es sollte Vertragsnummer, Kennzeichen des Fahrzeugs und das Vertragsende (31.12.) enthalten. Außerdem dürfen Unterschrift und Datum im Anschreiben nicht fehlen. Wer auf Nummer sicher gehen will, verschickt diese per Einschreiben gegen Rückschein. Ist die Kündigung eingereicht, bleibt der Versicherungsschutz bis zum 31.12 erhalten.

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