Im Rahmen des Pariser Klimaabkommens entwickelten die verschiedenen Gesetzgeber diverse Richtlinien, um die Unternehmen beim Umweltschutz stärker in die Pflicht zu nehmen. Ziel ist es, den globalen Temperaturanstieg unbedingt unter 2°C zu halten, um das Steigen des Meeresspiegels zu verlangsamen. Die Prognosen bei nicht Erreichen dieser Vorgaben sind von dystopischem Ausmaß. Wohl um die Dramatik der drohenden Folgen klarzumachen, stehen harte Strafen bei Nichtkooperation der Firmen bevor. Den Unternehmen werden bei Verstößen drastische Sanktionen auferlegt, die nicht selten die Solvenz der betroffenen Firmen gefährden. Über die rechtlichen Konsequenzen hinaus ist der Imageschaden, den eine solche Strafe nach sich ziehen würde, vermutlich noch weitaus verheerender, gerade bei einer derartig emotional geführten Debatte wie der Klimapolitik. Verschiedene Organisationen staatlicher oder nicht-staatlicher Art tragen dafür Sorge, die Verstöße zu erkennen und adäquat zu bestrafen.
Hohe Anforderungen an die Unternehmen
Händler, Hersteller und Importeure von Elektrogeräten sind weltweit verschiedensten landesspezifischen Gesetzgebungen unterworfen. Diese verpflichten sie zu einer umweltfreundlichen Handhabung sowohl bei der Produktion als auch Entsorgung der Geräte. Die Pflichten der Hersteller sind mittlerweile äußerst umfangreich. Es obliegt ihrer Verantwortung einzuschätzen, welchen Richtlinien sie nachkommen müssen und welchen nicht. Weiterhin müssen sie sich im Anschluss dieser Prüfung um die Registrierung sämtlicher Richtlinien kümmern. Sie haben dafür Sorge zu tragen, ebenfalls die Einhaltung dieser Richtlinien zu garantieren, da ihnen andernfalls benannte Sanktionen drohen. Als Erstinverkehrbringer des anfallenden Elektronikmülls sind es auch sie, die für die Abwicklung von Rücknahme und Recycling der Geräte verantwortlich sind. Weiterhin müssen sie ihre Produkte mit Verbraucherhinweisen kennzeichnen und hierbei ihre Registrierungsnummer angeben.
Was deutlich wird, ist, dass es sich um einen hohen zeitlichen und administrativen Aufwand handelt, der parallel zum Hauptgeschäft bearbeitet werden muss – andernfalls droht die Existenzlosigkeit. Es ist also nicht verwunderlich, dass diese Bandbreite an Aufgaben juristische Laien vor eine große und wenig rentable Herausforderung stellt. Der Umweltschutz ist einerseits alternativlos, oftmals sogar gewünscht, jedoch in der Umsetzung unwirtschaftlich. Das Problem liegt mithin nicht im fehlenden Willen, sondern in der viel zu komplexen praktischen Ausarbeitung. Der globale Handel erschwert diesen Prozess zusätzlich, indem über die Ländergrenzen hinweg unterschiedliche Rechtsprechungen gelten.
Die WEEE Richtlinie
Aus diesem Grund haben sich vermehrt Dienstleister im Bereich der Umwelt Compliance herausgebildet. Sie schaffen wieder mehr Zeit fürs Hauptgeschäft, indem sie die anfallenden administrativen Aufgaben wahrnehmen. Sie tragen nachweislich dafür Sorge, dass die Unternehmen die gegebenen Verordnungen und Richtlinien einhalten. Hierfür übernehmen sie auch die hundertprozentige Haftung. Im Rahmen eines WEEE Full Service Angebotes unterstützen sie die Unternehmen weiterhin bei der sachgerechten Entsorgung von Elektronikgeräten. Dies alles geschieht unter Einhaltung der EU-Richtlinie WEEE2 sowie des Elektrogesetzes. Vorab wird ein Compliance Check durchgeführt, um generell bestimmen zu können, welche Richtlinien überhaupt zur Disposition stehen, um dann im Anschluss die kostenoptimierte Einhaltung und Lizenzierung der zu berücksichtigenden Verordnungen zu planen. Die Dienstleister im Bereich der Umwelt Compliance leisten somit einen wichtigen Beitrag zum Klimawandel, indem sie das Transparenz-Problem des betrieblichen Umweltschutzes beheben. Durch verständliche Aufklärung und Übernahme der juristischen Verantwortung geben sie den Unternehmen die Möglichkeit, Umweltschutz wirtschaftlich verträglich in ihr Unternehmen zu integrieren.