Der Diesel-Skandal hat den Volkswagen-Konzern auch in der Corona-Krise fest im Griff. Denn ab sofort ist der Weg frei, dass der Autobauer für Zehntausende Diesel-Fahrer Schadenersatz zahlen muss. Denn in seinem ersten Urteil zum VW-Abgasskandal stellte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe jetzt fest, dass klagende Käufer ihr Auto zurückgeben und das Geld dafür einfordern können.
Die obersten Zivilrichter bestätigten mit ihrer Entscheidung ein käuferfreundliches Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz. Es hatte den VW-Konzern wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verpflichtet, dem Käufer eines gebrauchten VW Sharan gut 25.600 Euro plus Zinsen zu erstatten. Der Mann hatte argumentiert, er habe der Werbung vertraut und geglaubt, ein sauberes Auto gekauft zu haben.
VW kündigte an, verbleibenden Klägern Einmalzahlungen anzubieten. Man werde mit entsprechenden Vorschlägen auf die Kunden zugehen, erklärte der Konzern. Einmalzahlungen seien eine "pragmatische und einfache Lösung". Die Höhe der Angebote hänge vom Einzelfall ab. VW bezeichnete die Karlsruher Entscheidung als "Schlusspunkt".
Das BGH-Urteil ist für viele Fälle eine wichtige Weichenstellung, kommentiert "tagesschau.de" die Entwicklung. Die Karlsruher Richter haben für Juli 2020 bereits die nächsten drei Verhandlungen zu anderen Diesel-Fällen angesetzt, weitere sollen folgen, heißt es. Auf den im Rahmen einer Musterfeststellungsklage ausgehandelten Vergleich, den laut VW inzwischen rund 240.000 Diesel-Besitzer akzeptiert haben, hat das Urteil keine Auswirkungen mehr.
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Diesel-Skandal: Grünes Licht für Schadenersatz
- Ralf Loweg - 25. Mai 2020, 15:34 Uhr
Der Diesel-Skandal hat den Volkswagen-Konzern auch in der Corona-Krise fest im Griff. Denn ab sofort ist der Weg frei, dass der Autobauer für Zehntausende Diesel-Fahrer Schadenersatz zahlen muss. Denn in seinem ersten Urteil zum VW-Abgasskandal stellte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe jetzt fest, dass klagende Käufer ihr Auto zurückgeben und das Geld dafür einfordern können.
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