Technologie

Was Sie über Streaming-Dienste wissen sollten

  • Ralf Loweg/cid - 21. Februar 2020, 10:16 Uhr

Egal ob Musik, Sport, Serien oder Filme - Streaming gehört dank des breit gefächerten Angebots zum Alltag vieler Nutzer. So umfangreich die Inhalte sind, so umfangreich ist mittlerweile auch die Zahl an Streaming-Diensten.


Egal ob Musik, Sport, Serien oder Filme - Streaming gehört dank des breit gefächerten Angebots zum Alltag vieler Nutzer. So umfangreich die Inhalte sind, so umfangreich ist mittlerweile auch die Zahl an Streaming-Diensten.

"Um alles abzudecken, brauchen Interessierte längst mehr als nur ein Streaming-Abonnement. Da das aber schnell teuer werden kann, liegt es nahe, sich ein kostenpflichtiges Abo mit Freunden oder Familienmitgliedern zu teilen. Die Frage ist, Gestatten das Anbieter wie Netflix, Amazon oder Spotify eigentlich?", sagt Christian Bekker vom Onlineportal teltarif.de.

Viele Dienste bieten in ihrem Portfolio sogenannte Familien-Abos beziehungsweise Abos für mehrere Nutzer an, wodurch eine parallele Nutzung auf mehreren Geräten gleichzeitig möglich wird. Zwar zahlen Kunden dafür in der Regel monatlich einen höheren Preis, aber rein rechnerisch bedeutet dies ab zwei Personen oft schon eine Ersparnis.

Dabei kann jeder Anwender sein eigenes Profil erstellen, eigene Listen pflegen und vom Streaming-Anbieter Film-, Serien oder Musik-Vorschläge auf Basis der eigenen Vorlieben erhalten. Bekker erklärt, wer laut AGB der Streaming-Anbieter zur 'Familie' gehört: "Für die meisten Anbieter gilt, Familie ist, wer zusammen wohnt. Das Familien-Abo ist nicht zwangsläufig für die Familie im eigentlichen Sinne gedacht - also Geschwister, Eltern, Großeltern. Es sei denn sie haben dieselbe Post-Anschrift. Denn in den Nutzungsbedingungen von etwa Netflix und Sky steht, alle Nutzer eines Streaming-Accounts müssen im selben Haushalt leben."

Für Sport wird DAZN zunehmend interessanter. Aber auch hier ist Account-Sharing verboten. Es ist zwar gestattet, bei DAZN Sportübertragungen auf zwei Geräten gleichzeitig zu schauen, dies ist jedoch lediglich dem Inhaber der Login-Daten erlaubt. Dieser stimmt mit Abschluss des Abos zu, seine Zugangsdaten mit niemandem zu teilen.

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