Technologie

Gericht schwächt Verbraucherschutz bei Smartphones

  • Lars Wallerang/cid - 16. Januar 2020, 15:54 Uhr

Manche Smartphones haben Sicherheitslücken. Damit steht der Nutzer oft allein im Regen. Nun hat das Oberlandesgericht Köln entschieden, dass sich daran auch nichts ändern soll. Verbraucherschützer sind empört.


Manche Smartphones haben Sicherheitslücken. Damit steht der Nutzer oft allein im Regen. Nun hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln entschieden, dass sich daran auch nichts ändern soll. Verbraucherschützer sind empört. Jedenfalls hat das OLG entschieden, dass Händler beim Verkauf eines Smartphones nicht über bestehende Sicherheitslücken bei der Gerätesoftware informieren müssen und auch schweigen können, wenn zum dargebotenen Gerätetypus keine Software- oder Sicherheitsupdates verfügbar sein werden.

Die Chance, für mehr Transparenz und Sicherheit bei der Mobilfunkkommunikation zu sorgen, hat das Gericht mit seinem Urteilsspruch nach Ansicht von Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, gründlich verpasst: "Wenn unsichere Geräte in den Handel gebracht werden, müssen Verbraucher bereits beim Kauf auf mögliche Risiken hingewiesen werden", so Schuldzinski. Verbraucher selbst seien meist nicht in der Lage, den Sicherheitsstand eines Geräts zu bewerten. Die Entscheidung des OLG Köln mache leider deutlich, wie schutzlos diese beim Kauf von smarten Geräten derzeit seien.

Arne Schönbohm, Präsident des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), warnt unterdessen: "Das Smartphone ist nicht nur ein universaler Zugang zu Online-Diensten, sondern kann zugleich als Steuerungsgerät im Internet of Things dienen. Wenn Smartphones, wie in dem von uns untersuchten Fall, Sicherheitslücken aufweisen und vom Hersteller nicht mehr mit Updates versorgt werden, sind sie eine Gefahr für Verbraucherinnen und Verbraucher."

Man benötige daher eine gemeinsame Anstrengung insbesondere der Hersteller und der Händler, damit derartig unsichere Geräte nicht in den Verkauf gehen und sichergestellt ist, dass sie zum Zeitpunkt des Verkaufs mit Updates versorgt werden. "Sonst wird aus einem Smartphone ganz schnell ein Stupidphone."

Einen Hoffnungsschimmer bringt nun eine verbraucherpolitische Lösung: Die EU-Warenkaufrichtlinie (2019/771) soll Händler ab 2022 dazu verpflichten, Käufern von smarten Geräten Updates zur Verfügung zu stellen, solange diese vernünftigerweise damit rechnen können. In diesem Zusammenhang fordert die Verbraucherzentrale NRW den Gesetzgeber auf, die Rechte der Smartphone-Nutzer durch eine verbraucherfreundliche Umsetzung der Richtlinie bestmöglich zu stärken.

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