Nach Auskunft der ARAG-Experten ist es Arbeitnehmern nicht erlaubt, ihre Arbeitspause ausfallen zu lassen, um früher Feierabend zu machen. Laut Paragraph 4 Arbeitszeitgesetz haben Arbeitnehmer nach sechs Stunden Arbeitszeit am Stück einen gesetzlichen Anspruch auf eine Pause von mindestens 30 Minuten.
Wer mehr als neun Stunden arbeitet, darf weitere 15 Minuten Pause machen. Wer mag, darf die Pause auf jeweils 15 Minuten über den Arbeitstag aufteilen. Aber die Pausenzeit darf nicht ausfallen, um dafür früher nach Hause zu gehen. Die ARAG-Experten weisen darauf hin, dass Arbeitgeber, die nicht auf die Einhaltung der Pausen achten, eine Ordnungswidrigkeit begehen und sich unter Umständen sogar strafbar machen.
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Arbeitspause darf nicht ausfallen
- Ralf Loweg/wid - 21. Mai 2019, 16:49 Uhr
Nach Auskunft der ARAG-Experten ist es Arbeitnehmern nicht erlaubt, ihre Arbeitspause ausfallen zu lassen, um früher Feierabend zu machen. Laut Paragraph 4 Arbeitszeitgesetz haben Arbeitnehmer nach sechs Stunden Arbeitszeit am Stück einen gesetzlichen Anspruch auf eine Pause von mindestens 30 Minuten.
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