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Der Kampf gegen den Plastikmüll

  • Ralf Loweg/wid - 7. Januar 2019, 14:00 Uhr

Der Kampf gegen den Verpackungsmüll hat gerade erst begonnen - und es wird kein leichter sein. Ob die neuen EU-Richtlinien die Plastik-Berge wie von Zauberhand verschwinden lassen, steht allerdings in den Sternen. Es ist ein kleiner Schritt, mehr nicht. Die Experten von TÜV SÜD fassen zusammen, worauf Verbraucher beim Kauf von Lebensmitteln achten sollten.


Der Kampf gegen den Verpackungsmüll hat gerade erst begonnen - und es wird kein leichter sein. Ob die neuen EU-Richtlinien die Plastik-Berge wie von Zauberhand verschwinden lassen, steht allerdings in den Sternen. Es ist ein kleiner Schritt, mehr nicht. Die Experten von TÜV SÜD fassen zusammen, worauf Verbraucher beim Kauf von Lebensmitteln achten sollten.

Beim Plastikverpackungsabfall liegt Deutschland laut Institut der Deutschen Wirtschaft je Einwohner bei 37 Kilogramm und damit 6,0 Kilogramm über dem EU-Durchschnitt. Europaparlament und EU-Staaten haben sich nun auf ein Verbot von Wegwerfprodukten aus Plastik geeinigt, das in etwa zwei Jahren in Kraft treten wird. Darunter befinden sich auch bestimmte Wegwerfverpackungen für Lebensmittel, die nur für den kurzzeitigen Einmalverbrauch bestimmt sind. In Deutschland gibt der Handel bereits seit Juli 2016 Plastiktragetaschen im Zuge einer freiwilligen Selbstverpflichtung nicht mehr gratis ab. Viele Verbraucher sind daher weitestgehend auf selbst mitgebrachte Mehrwegtragetaschen umgestiegen.

"Ob auf eine Verpackung verzichtet werden kann, hängt stark von der Art des Lebensmittels ab", sagt Dr. Andreas Daxenberger, Lebensmittelexperte bei TÜV SÜD. "Schüttgut, Obst und Gemüse sowie pflanzliche Öle können gut unverpackt gekauft werden. Bei Fleisch-, Wurst-, Käsewaren sowie Milchprodukten ist das schwieriger."

Verpackungen halten Lebensmittel frisch, schützen das Aroma und sichern einen hygienischen Transport. Sie verhindern nicht nur den vorzeitigen Verderb, sondern sind auch Informations-, Deklarations- und Werbefläche. Beispiele dafür sind die Pflichtangaben sowie die Hygieneanforderungen.

Die Lebensmittelinformationsverordnung schreibt bestimmte Informationen für Lebensmittel vor: So müssen zum Beispiel Nährwertkennzeichnung, Allergene, Zutatenverzeichnis bei verarbeiteten Lebensmitteln, Preis, Mindesthaltbarkeitsdatum dem Verbraucher vor dem Kauf als Information zugänglich sein.

"Nicht geprüft werden können die von Verbrauchern selbst mitgebrachten Mehrwegverpackungen wie Gläser, Beutel, Becher, Schüsseln oder Kartonagen. Ganz wichtig ist, dass damit hygienisch alles in Ordnung ist und die Verschlüsse der Verpackungen einwandfrei funktionieren", sagen die Experten vom TÜV Süd. Denn der beste Unverpackt-Einkauf hilft nicht, wenn das Lebensmittel wegen Verschmutzung, Fehlaromen, Vermischung oder mechanischer Beanspruchung letztlich nicht verwendet wird.

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