Bürokratie macht vielen Beschäftigten schwer zu schaffen. Sie kostet mitunter viel Zeit und Geld. Vor allem Mitarbeiter, die über die Grenze ins EU-Ausland zur Dienstreise aufbrechen, können ein Lied davon singen. Denn sie müssen künftig ein sogenanntes "Entsendeformular A1" mitzunehmen. Damit weist der Mitarbeiter nach, dass er in Deutschland Beiträge zur Sozialversicherung, vor allem in die Krankenversicherung, zahlt. Seit 1. Januar 2019 sind die Arbeitgeber zu dem elektronischen Verfahren verpflichtet.
Kritiker bemängeln, dass diese Bürokratie insbesondere für den Mittelstand völlig unpraktikabel sei und grenzüberschreitendes unternehmerisches Engagement innerhalb der EU behindere. Bei mehrmonatigen Entsendungen mag das sinnvoll sein. Nicht jedoch bei kurzen Grenzüberschreitungen, beispielsweise von wenigen Stunden.
Auch hier verlangen die jetzigen Regelungen, dass ein Arbeitgeber mindestens drei Tage vor Antritt der Dienstreise seines Mitarbeiters den Antrag für das Entsendeformular A1 stellen muss. Reist ein Beschäftigter beispielsweise in die Niederlande und anschließend weiter nach Belgien, so muss sein Arbeitgeber sogar für beide Länder gesondert dieses Formular beantragen.
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Wer jetzt meint, die Vorschrift, die bisher sowieso kaum jemand kennt, müsse man nicht ernst nehmen, liegt falsch: Vor allem in Österreich und Frankreich wird beispielsweise in Hotels oder an Tankstellen geprüft, ob ein Reisender das Entsendeformular A1 mit sich führt. Ist dies nicht der Fall, werden Verwarnungsstrafen fällig.
Lifestyle
Bürokratie geht auf Dienstreise
- Ralf Loweg/wid - 20. Februar 2019, 15:15 Uhr
Bürokratie macht vielen Beschäftigten schwer zu schaffen. Sie kostet mitunter viel Zeit und Geld. Vor allem Mitarbeiter, die über die Grenze ins EU-Ausland zur Dienstreise aufbrechen, können ein Lied davon singen. Denn sie müssen künftig ein sogenanntes 'Entsendeformular A1' mitzunehmen.
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