Weihnachten ist die Zeit der Geschenke. Nicht nur unterm Tannenbaum, sondern auch in der Lohntüte. Denn viele Arbeitgeber zahlen ihren Beschäftigten ein Weihnachtsgeld. In den meisten Unternehmen wird dieses Weihnachtsgeld im November mit dem regulären Gehalt ausgezahlt. Und wie der Name schon verrät, war es ursprünglich vor allem dafür gedacht, Geschenke für Weihnachten zu kaufen.
Genauer betrachtet ist das Thema Weihnachtsgeld aber recht komplex. Und über die Summe des Weihnachtsgeldes, wann genau es gezahlt wird und ob Sie überhaupt Weihnachtsgeld erhalten, entscheiden einzig und allein Ihr Arbeitgeber oder die Tarifvertragsparteien, erläutern die ARAG-Experten.
Im allgemeinen Sprachgebrauch wird das Weihnachtsgeld oft mit dem 13. Monatsgehalt verwechselt. Denn für viele Arbeitnehmer ist das Weihnachtsgeld eben auch ein 13. Monatsgehalt - aber aus rechtlicher Sicht gibt es Unterschiede. Das Weihnachtsgeld ist oftmals eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers, die zumindest auch die Betriebstreue belohnen soll. Das 13. Monatsgehalt ist dagegen regelmäßig ein vertraglich vereinbartes Entgelt für erbrachte Arbeitsleistung.
Ein Recht auf Weihnachtsgeld gibt es leider nicht. Die Sonderzahlung erfolgt nur, wenn dies im Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag verankert ist. Ein Blick in den Arbeitsvertrag hilft. Die gute Nachricht: Jeder Arbeitnehmer kann Weihnachtsgeld bekommen, egal, ob er Vollzeit arbeitet, teilzeitbeschäftigt ist oder einen Minijob hat.
Es gibt keine Pauschale oder einen bestimmten Prozentsatz, den man anwenden kann, um die Höhe des Weihnachtsgeldes zu berechnen. Schließlich entscheiden der Arbeitgeber oder die Tarifvertragsparteien über die Höhe Ihres Weihnachtsgeldes. Zahlreiche Angestellte erhalten ein Brutto-Monatsgehalt zusätzlich zu ihrem Gehalt im November. Das ist oft aber auch schon die Höchstgrenze. Faktoren, die generell die Höhe des Weihnachtsgeldes beeinflussen können, sind die Branche, in der Sie arbeiten, das Unternehmen und die Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit.
Die Summe des Weihnachtsgeldes sehen Arbeitnehmer auf der monatlichen Gehaltsabrechnung im November. Es wird auf den Bruttomonatsverdienst aufgeschlagen. Auf das Weihnachtsgeld sind Steuern und im Rahmen der Beitragsbemessungsgrenze auch Sozialabgaben zu zahlen.
Lifestyle
Schöne Bescherung: Die Sache mit dem Weihnachtsgeld
- Ralf Loweg/wid - 16. November 2018, 12:17 Uhr
Weihnachten ist die Zeit der Geschenke. Nicht nur unterm Tannenbaum, sondern auch in der Lohntüte. Denn viele Arbeitgeber zahlen ihren Beschäftigten ein Weihnachtsgeld. Doch was genau ist das?
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