Für das Meldejahr 2018 müssen Arbeitgeber ihre Lohnsummen digital an die gesetzliche Unfallversicherung melden. Der alte Papierlohnnachweis landet damit im Papierkorb.
Die Abgabefrist für den digitalen Lohnnachweis 2018 - dieser ist Grundlage für den Beitragsbescheid der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen - endet am 16. Februar 2019, teilt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung mit. Bis dann müssen alle Unternehmen eine entsprechende Meldung über Ihr Entgeltabrechnungsprogramm oder über das "sv.net" (https://standard.gkvnet-ag.de/svnet/) an die für sie zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse übermittelt haben.
Wichtig: Alle anderen Übermittlungswege wie Papierformular, Extranet oder Fax sind gesetzlich nicht mehr zulässig.
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Lohnnachweis 4.0
- Mirko Stepan/wid - 6. November 2018, 13:20 Uhr
Für das Meldejahr 2018 müssen Arbeitgeber ihre Lohnsummen digital an die gesetzliche Unfallversicherung melden. Der alte Papierlohnnachweis landet damit im Papierkorb.
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