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Lohnnachweis 4.0

  • Mirko Stepan/wid - 6. November 2018, 13:20 Uhr

Für das Meldejahr 2018 müssen Arbeitgeber ihre Lohnsummen digital an die gesetzliche Unfallversicherung melden. Der alte Papierlohnnachweis landet damit im Papierkorb.


Für das Meldejahr 2018 müssen Arbeitgeber ihre Lohnsummen digital an die gesetzliche Unfallversicherung melden. Der alte Papierlohnnachweis landet damit im Papierkorb.

Die Abgabefrist für den digitalen Lohnnachweis 2018 - dieser ist Grundlage für den Beitragsbescheid der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen - endet am 16. Februar 2019, teilt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung mit. Bis dann müssen alle Unternehmen eine entsprechende Meldung über Ihr Entgeltabrechnungsprogramm oder über das "sv.net" (https://standard.gkvnet-ag.de/svnet/) an die für sie zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse übermittelt haben.

Wichtig: Alle anderen Übermittlungswege wie Papierformular, Extranet oder Fax sind gesetzlich nicht mehr zulässig.

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